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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Nikolaus (I.) empfängt 862 (anno itaque incarnati Dei DCCCLXII) eine Abordnung von Mönchen des Klosters Saint-Germain in Auxerre, die mit Mandaten und Briefen König (Karls des Kahlen) nach Rom gereist war (mandatis pariter et epistolis regiis), und schenkt diesen dort wunschgemäß nach einigen Tagen die Reliquien der Heiligen Urban und Tiburtius.

Empfänger:
Saint-Germain in Auxerre

Überlieferung/Literatur

Erw.: Heiric von Auxerre, Miracula s. Germani (Duru II 171).

Reg.: JE I p. 346.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich II 61 Anm. 2; Wollasch, Patrimonium beati Germani 214; Lühmann, Urban 53; Picard, Miracula 100 (ND 326f.) (übersetzte Textauszüge).

Kommentar

Nur aus der angeführten Erwähnung (vgl. zur Quelle Iogna-Prat, Saint-Germain d’Auxerre 101-104) erfahren wir von der Gesandtschaft. Das Ziel der Reise wird dort mit Devotion und kirchlichen Angelegenheiten charakterisiert. Zur Situation des Konventes in Auxerre in dieser Zeit vgl. Wollasch, der Vermutungen zum Inhalt der Briefe Karls sowie zu den Angelegenheiten der Mönche bietet. Heiric hebt die Bedeutung des königlichen Schreibens hervor, das in Übereinstimmung mit den üblichen Gepflogenheiten eine Reliquienübertragung begleitete, vgl. Heinzelmann, Translationsberichte 59-62, Herbers, Leo 384-386 sowie Herbers, Rom im Frankenreich bes. 147f. Fraglich ist, ob die Mönche tatsächlich die genannten corpora erhielten. Der Bericht über die Erhebung der Gebeine in Rom widerspricht indirekt der Nachricht zur früheren Überführung dieser Leichname in die Kirche S. Cecilia unter Papst Paschalis I. (vgl. IP I 123 n. 1); vgl. zur Sache Lühmann sowie Hartmann, Paschalis I. 51. Ähnliches kann bezüglich der Nennung im Zusammenhang mit Erstein (n. 228) behauptet werden, vgl. zu den Notizen und teilweise widersprüchlichen Traditionen auch F. Scorza-Barcellona, LexMA VIII 1282 sowie zu vergleichbaren Problemen im Zusammenhang mit Heiligentranslationen Herbers, Rom im Frankenreich 145f. und Ders., Mobilität und Kommunikation in der Karolingerzeit 647-660. Über die Rückreise und den länger andauernden Reiseverlauf berichten die Miracula, ebenso über die Niederlegung der Leichname mit weiteren – in Saint-Maurice d’Augaune durch Vermittlung Abt Hucberts erhaltene – Mauritiusreliquien. Zu den hieraus ableitbaren Konsequenzen für die Baugeschichte vgl. Picard ND 329-333. Für den Besuch in Rom wird das Jahr 862 ausdrücklich bezeugt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 567, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b52f6cbd-4414-409a-9172-c79fa8484ac7
(Abgerufen am 24.04.2024).