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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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[I] König Heinrichs Gesandte und Bevollmächtigte in der Lombardei, nämlich der Konstanzer Bischof Gerhard [von Bevar], der Churer Bischof Siegfried [von Gelnhausen], Ritter Ugolino da Vicchio und der Astenser Bürger Heinrich von Ralvengo, verkünden in Gegenwart des Adligen Podestà von Casale Monferrato Konrad de Sancto Michaele sowie des gesamten Klerus und Volks des Ortes, die dafür durch Glocke und Herold auf die Piazza gerufen wurden, im Auftrag des Königs (domini regis) folgendes: [1] Der Kaiser wird sich spätestens bis zum nächsten Michaelsfest (29. September) persönlich diesseits der Alpen einfinden; der größte Teil seiner Leute wird gegen Ende August diesseits der Alpen eintreffen. [2] Sie verlangen und befehlen namens des Kaisers, daß der Podestà und die Kommune den König bzw. Kaiser (dominum regem sive imperatorem) als ihren Herrn empfangen und ihm pflichtgemäß gehorchen, daß sie Lebensmittel und Schiffe bereitstellen sowie Brücken und Straßen für ihn und seine Truppen instandsetzen, [3] daß sie, sobald der König bzw. Kaiser diesseits der Alpen ist, ihm mit Bewaffneten (cum gentibus et armis) entgegenziehen gemäß seiner Erhabenheit und entsprechend ihren Möglichkeiten und ihrer Ehre sowie [4] ihm gute Gesandte, Stellvertreter und ehrenhafte und kluge Sachwalter (bonos ambassatores, procuratores et sindicos honestos ac sapientes) schicken, um die vernünftigen und ehrenhaften Befehle und Mandate des Königs zu hören und zu erfüllen. [5] Sie verbieten namens des Kaisers, daß Podestà und Kommune oder Einzelpersonen Krieg führen, und ordnen sofortigen und beständigen Waffenstillstand bis zum nächsten Allerheiligenfest (1. November) an: bei Strafe des kaiserlichen Bannes oder was dem König [!] gefallen wird, wobei diese Strafe nur für dieses Kapitel (= § 5) gilt. [6] Sie verlangen namens des Königs bzw. Kaisers, daß jeder sich bereit halten soll, dem König bzw. Kaiser pflichtgemäß Dienste zu leisten. [II] Der Podestà mit Autorität des Volkes des Ortes und dieses mit Autorität des Podestà antworten den Bischöfen Gerhard von Konstanz und Siegfried von Chur sowie den Adligen Ritter Ugolino da Vicchio und Heinrich von Ralvengo, den Gesandten des Römerkönigs Heinrich in der Lombardei, folgendermaßen: Sie alle sind in allem freudigen Herzens bereit, jeden der oben genannten Punkte gänzlich zu erfüllen und den König als ihren Herrn zu empfangen; sie nehmen ihn von jetzt an als ihren Herrn an und wollen unter seinem Schutz stehen. Darauf sagen alle »So sei es.« Dem untengenannten Notar wurde befohlen, darüber ein Notariatsinstrument anzufertigen. – Der Öffentliche Notar Martino Loggia, Bürger der Stadt (civitatis) Ivrea, war bei all dem anwesend, hat es auf Aufforderung niedergeschrieben und unterzeichnet. – In nomine Domini amen. Anno eiusdem Domini millesimo CCCXO.

Originaldatierung:
die Dominico ultimo mensis Madii [...]. Actum inplatea [!] de Casal.
Zeugen:
Zeugen: Reno, Konrad, Neffe des Churer Bischofs (Siegfried), und Thebald, Bruder des Ugolino (da Vicchio), aus Casale [Monferrato] Heinrich Cano, Heinrich Torta, Manuel Binello und Philipp Grasso sowie andere.

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, Notariatszeichen des Martino Loggia) Pisa, AS, 1310 maggio 31 Roncioni corta (früher Roncioni 626) mit Rückschrift von Kanzleihand Heinrichs VII. R(esponsio) de Casal. – Drucke: Bonaini-Berti, Acta Henrici, S. 12f. Nr. 8 und Schwalm, MGH Const. 4, S. 310f. Nr. 363, beide ungenau.

Regest: Cartellieri, Regesta episcoporum Constantiensium 2 (1905) Nr. 3535.

Kommentar

Casale Monferrato liegt knapp 25 km südlich von Vercelli (oben Nr. 447). – Martino Loggia, Notar aus Ivrea, war wohl längere Zeit Begleiter der königlichen Lombardei-Gesandtschaft. Von seiner Hand stammen die meisten der noch erhaltenen, auf dem Reiseweg angefertigten Notariatsinstrumente. Die von ihm in einer dialektal gefärbten Sprache abgefaßten Schriftstücke sind rasch geschrieben, mit zahlreichen Kürzungen und Flüchtigkeitsfehlern. Solchen Schreiberversehen sind wohl auch die geringfügigen Abweichungen im Wortlaut der von den Gesandten vorgetragenen königlichen Forderungen zuzuschreiben, die neben mutatis mutandis notwendigen Änderungen vorkommen. Daher wird in den analogen Stücken auf eine gesonderte Wiedergabe der Forderungen verzichtet und auf das vorliegende Stück verwiesen. – Die Schilderung der Reaktion von Casale Monferrato durch die Gesandten selber steht in deren Abschlußbericht an König Heinrich, unten Nr. 579 § 3.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 450, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b4ef1c10-cfde-4bb4-a753-a50f9b6b1dd3
(Abgerufen am 28.03.2024).