RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 1 - Die Zeit von Konrad I. bis Heinrich VI. (911-1197)
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Ks. Otto I. bekundet allen Getreuen: Abt Thietfried von St. Maximin zu Trier habe ihm in Ravenna geklagt (nostram imperialem Rauenne adiit excellentiam conquerens), daß sein Kl. wegen der Pflichtvergessenheit der Vögte viel zu dulden habe. Da das Kl. stets unter der Vogtei seiner kgl. Vorgänger und in deren Schutz gestanden habe, bestimmt er auf Vermittlung seiner Gemahlin Adelheid, seines Sohnes, Ks. Ottos II., Bf. Annos von Worms und des Gf. Pertolf, daß der Abt die Macht haben solle, Vögte nach Gutdünken ein- und abzusetzen, und bestätigt weitere Privilegien des Kl.
- Originaldatierung:
- Dat. 4 kal. apr., a.i.d. 970, ind. 13, a.r. 35, a.i. 9, a.r. Ottos II. 10, a.i. Ottos II. 4; act. Rauenne.
Kommentar
Ein Empfängerentwurf, dessen Ausfertigung durch die Kanzlei zweifelhaft ist, da die Besiegelung fehlt. (MGH) – Vgl. Nr. 25 u. 45.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RIplus URH 1 n. 20, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b2551bec-74b1-4807-adcc-007ba1d14cb2
(Abgerufen am 23.04.2024).