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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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Gegenüber Römerkaiser und Deutschland-König Heinrichs Gesandten und Boten [in Tuszien], nämlich dem Basler Bischof Gerhard [von Wippingen,] und dem Eichstätter Bischof Philipp [von Rathsamhausen] als Fürsten und Boten sowie Herrn Ludwig von Savoyen, Herrn des Waadtlandes, und dem Rechtsgelehrten Herrn Bassiano dei Guasci, beglaubigen die Luccheser Exilierten und Getreuen des Hochheiligen Reichs und des Kaisers (sacrosancti imperii et domini imperatoris), nämlich Giovanni Savarigi degli Antelminelli und Bonaggiunta Carincioni, Kapitane der Exilgemeinde aus Lucca, sowie [rund hundert namentlich genannte Lucchesen] Herrn Nikolaus Rape und Herrn Antelminello Iudici degli Antelminelli als ihre Bevollmächtigten und Stellvertreter sowie als sichere und spezielle Boten, die einzeln und gemeinsam für die Lucchesen handeln können, um Heinrichs Gesandten in allem zu gehorchen, was diese für Kaiser und Reich anordnen und befehlen. Sie versprechen, dies dauerhaft fest und gültig zu halten und zu gehorchen. Die Lucchesen erteilen den genannten Bevollmächtigten für alles, was sie tun und den Gesandten und Boten versprechen, freie, vollständige und allgemeine Vollmacht, wo eine allgemeine notwendig ist, und auch eine spezielle Vollmacht, wo eine spezielle erforderlich ist. Die Vorgenannten versprechen dem untengenannten Notar [Orlando Chiapparoni] als öffentlicher Person namens und stellvertretend für die Boten und Gesandten ihres Königs und Kaisers und auch den genannten Boten im Namen und stellvertretend für Kaiser Heinrich, alles, was durch ihre Bevollmächtigten und jeden von diesen getan, versprochen und stellvertretend vereinbart wird, dauerhaft gültig und fest zu halten und zu keiner Zeit in Tat oder Wort oder auf eine andere Art dagegen zu verstoßen. Dies versprechen sie unter Verpfändung aller ihrer Güter und Verpflichtung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Erben. – Dominus Iohannes Savaristii de Ant(erminellis) et dominus Bonagiunta Carincionis capitanei universitatis extitiorum de Luca [...]. Qui sunt Lucani extitii.

Originaldatierung:
acta sunt hec omnia Pisis in ecclesia Sancti Sixti [...], die ultima mensis Iunii
Zeugen:
die Pisaner Bürger Bonaggiunta Bandinacchi und Cholo Iohannis von der Kapelle von San Sisto.

Überlieferung/Literatur

Original (Pergament) Lucca, Archivio notarile in den Protokollen des Luccheser Notars Orlando Chiapparoni.

Druck: *Schwalm, MGH Const. 4, S. 1407f. Nr. 1273.

Regest: -.

Kommentar

Unterschrift und Notariatszeichen des im Text erwähnten notarius infrascriptus werden im MGH-Druck nicht genannt. Lediglich der Kommentar a.a.O. S. 1407 verweist auf die Lagerung unter den Protokollen des Notars Orlando Chiapparoni.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 492, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/af272f3d-af41-4b12-9cac-e23259e88424
(Abgerufen am 19.04.2024).