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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. bestätigt allen seinen Leuten zu Tinjan (Tingnan) in der Gft. Mitterburg wissennt­lich mit dem brief den Kauf des Berges Jesen von Hans Zechorner (Zekherner) und verfügt, dass der Kauf gemäß der darüber ausgestellten Urkunde in allen puncten und artikeln in Kraft bleiben soll und niemand dagegen handeln darf, jedoch unbeschadet allfälliger Rechte, die er daran haben sollte. Er gebietet allen Hauptleuten, Gff. Freiherren etc. Verwesern, Vizedomen, Pflegern, Bggff. Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Amtleuten und Untertanen die Beachtung dieser Bestätigung.

Originaldatierung:
An freytag nach sannd Ruprechts tag.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1478 IV 3), Perg., wachsf. Schüssel an Ps, jedoch ohne Siegelabdruck, daher unbesiegelt.

Reg.: Chmel n. 7193 (zu April 3).

Kommentar

Aufgrund des fehlenden Kanzleivermerks, der unvollständigen Besiegelung und der Überlieferung im Ausstellerarchiv ist anzunehmen, dass die Urkunde nicht ausgefertigt wurde.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung: Da bei den Herrscherjahren das 39. Jahr des Königtums gezählt wird (ab 1478 April 6), handelt es sich bei dem Ruprechtstag um den Festtag am 24. September (Translatio) und nicht um jenen am 27. März. Die Datierung (und daher Sign.) im HHStA Wien und bei Chmel erfolgte nach dem Ruprechtstag im März.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 206, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/af213518-4a31-4d31-8ae5-fd7e7f5ac713
(Abgerufen am 28.03.2024).