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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Papst Leo [III]. teilt den Bischöfen Alim von Säben, Atto von Freising, Adalwin von Regensburg, Walterich von Passau und Sintpert von Neuburg (ecclesie Nivuinburcgensis) mit, daß er Arn von Salzburg (ecclesie Juvauensium, que et Petena nuncupatur) auf ihre Bitten und im Einverständnis mit König Karl zum Erzbischof erhoben und ihm ihre Diözesen unterstellt habe. Die kirchliche Zusammenfassung der Provinz Baiern (provintia Baiuvariorum) sei notwendig geworden, da diese vom König in politischer Hinsicht neu geordnet sei.

Überlieferung/Literatur

MD EE 5, 58 f Nr. 3 (nach dem Rotulus des 9. Jh. im HHStA Wien); Hauthaler, SUB 2, 5 f Nr. 2c (XII f über den Rotulus und seine Datierung). - GP 1, 8 Nr. 8 ; JE 21 Nr. 2495.

Kommentar

Die Datierung dieses Schreibens ergibt sich aus der Urkunde Leos III. an Arn mit der Verleihung des Palliums von 798 April 20 (SUB 2, 2 f Nr. 2 a.- GP 1, 8 Nr. 7; JE 21 Nr. 2498). Zur gleichen Zeit wie der Brief an die Bischöfe dürfte auch der für Karl d. Gr. bestimmte entstanden sein (MG EE 5, 59 Nr. 4; SUB 2, 4 Nr. 2 b.- GP 1, 9 Nr. 9; JE 2l Nr. 2496). - Das Schreiben ist an die Bischöfe gerichtet, deren Diözesen zu dem früheren baierischen Stammesherzogtum gehört hatten; darum darf es auch nicht Wunder nehmen, den Bischof von Augsburg zu vermissen (vgl. O. Meyer, ZRG 58 KA 27, 613). - Sintpert von Neuburg ist sicher der Bischof, der zur gleichen Zeit auch den Augsburger Episkopat innehatte, ist doch der Zeitpunkt einigermaßen genau festzulegen, an dem die Personalunion zur festen Vereinigung der Sprengel wurde, wobei man vielleicht sagen kann, daß das kleinere Neuburg von dem weit größeren und älteren Augsburg aufgesogen worden ist (vgl. Nr. 17). Die Bezeichnung Sintperts als „episcopus Nivuinburcgensis“ legt es nahe, seinen Sitz in Neuburg an der Donau zu sehen (so schon Aventin, Baierische Chronik II, 92 [Gesammelte Werke 4, 689]; für Neuburg/Donau als Bischofssitz tritt ein Zoepfl, ZBLG 13, 98 f gegen Bauerreiß [bes. StMOSB 60, 375 ff], der den Sitz des Bischofs allein auf der Insel Wörth im Staffelsee sehen möchte; im Sinne von Zoepfl spricht sich M. J. Hufnagel, Gericht und Stadt Rain am Lech, in: Neuburger Kollektaneenblatt 108 [1954] 16 ff aus, vgl. die dort zahlreich angeführte Literatur. Zu Neuburg-Staffelsee s. auch Nr. 1-3, 15-17). Zur Erklärung, daß Sintpert schon Bischof von Augsburg war, als er auf den Stuhl von Neuburg kam, bietet sich folgende Möglichkeit: Durch den Bericht der Translatio s. Magni (Mitte 9. Jh.) ist der Beginn seiner Regierungszeit in Augsburg 778 einigermaßen gesichert (Nr. 10); man kann auch berechtigterweise vermuten, daß er in Neuburg nicht auf den zwischen 770 und 777 gestorbenen Bischof Manno unmittelbar folgte, sondern daß Odalhart dessen Nachfolger war (über Manno und Odalhart vgl. bes. Bauerreiß, StMOSB 60, 396). Dieser Bischof Odalhart erscheint jedoch noch bis zum Jahr 808 in Freisinger Traditionen, zu einer Zeit, da Sintpert einwandfrei als Neuburger Bischof bezeugt ist. Odalhart muß also zu seinen Lebzeiten von Neuburg entfernt und durch Sintpert ersetzt worden sein. Weil aber nicht nur in der Einrichtung der Neuburger Diözese, sondern auch in der ganzen Geschichte dieses Sprengels während der agilolfingischen Epoche eine gegen die fränkischen Interessen am Lechrain gerichtete Aktion zu sehen ist, bieten sich als die Ursache der Entsetzung des aus dem baierischen Bistum Freising hervorgegangenen Odalhart die Ereignisse des Jahres 788 an. Mit dem Sturz des baier. Stammesherzogs löste sich allmählich die baier. Landeskirche auf, die auf eine Organisation als Kirchenprovinz hatte verzichten können, wurde sie doch durch die Person des Herzogs zusammengehalten (vgl. Hauck, KG Deutschlands 82, 213 f). Wir dürfen vermuten, daß mit dem Herzog auch Exponenten kirchlicher Einrichtungen weichen mußten, wie es eben Odalhart in Neuburg gewesen war. So hätte Sintpert von Augsburg aus als Vertrauensmann des karolingischen Königs seit ca. 789 (oder 792, vgl. Nr. 10) in Personalunion auch die Neuburger Diözese verwaltet, bis er sie im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts mit Zustimmung des Kaisers ganz mit der Augsburger vereinigte.

 

Nachtrag:

 

Schmid, Wikterp 133 f identifiziert die Michaelskirche im Staffelsee als Bischofskirche Sintperts und folgt insoweit den Forschungsergebnissen von Bauerreiß (zuletzt: KG Bayerns 21, 6 ff), lehnt aber die von Bauerreiß postulierte Kontinuität eines spätantiken, römerzeitlichen Bistums Staffelsee ab; dieser Bischofssitz sei vielmehr zur Zeit Bischof Wikterps eingerichtet worden (s. Nr. 1 mit Nachtrag). Weitere Nachweise zu der immer noch nicht abgeschlossenen, kontroversreichen Diskussion s. HB d. bayer. Geschichte 21, 231 (äußert sich skeptisch über das Staffelsee-Bistum); vgl. auch ebd. 3, 820. Reindel, in: MIÖG 72, 309 f sieht die Einrichtung eines Bischofssitzes in Neuburg an der Donau im Zusammenhang der Diözesangliederung um 740/41. Prinz, Mönchtum 434 meint, daß Neuburg a. d. Donau eher als Bischofssitz in Frage kommen könne als die Staffelsee-Insel. Zu Neuburg als Bischofssitz vgl. auch Klebel, in: ZWLG 17, 200, der auf die Bedeutung der verschiedenen Kirchen in der Altstadt von Neuburg (St. Peter, St. Maria, St. Martin) hinweist.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 25f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 14, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/adaf5ef8-9673-4dec-b7fe-484f87e631f6
(Abgerufen am 28.03.2024).

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