Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 13 - Die Zeit Wenzels (1393-1396)

Sie sehen den Datensatz 49 von insgesamt 402.

[Merkzettel von dem Straßburger Rat für die städtischen Gesandten in Sachen Reichsacht, vgl. Nr. 1, 2, 3, 4; 22].

[1.] Man soll vor den Kg. tragen, daß man vom Bf. und seinen Amtleuten die fälligen Schulden fordern will.

[2.] In gleicher Weise sollen Schulden von anderen gefordert werden, auch die Wiedereinsetzung in Hab und Gut.

[3.] Zuvorderst sollen ihre Gesandten darauf bestehen, daß man den Straßburgern ihre Schulden und ausstehenden Zinsen zahlt und sie in ihre Güter einsetzt, wie die Briefe (nottel) besagen1. Die Boten sollen sich an das, was in den Briefen ausgesagt ist, streng halten, namentlich das Geld wegen der Acht soll man zahlen2, da sie den Vergleich mit dem Kg. unbedingt einhalten wollen (und sol man mit namen daz gelt von der ohte wegen geben wenne wir by der rahtunge bliben wollent als wir mit unserme herren dem kuenige verrihtet sint).

[Es folgen zwei kurze Notizen, Geldforderungen betreffend.]

Originaldatierung:
[o.D.]3.

Überlieferung/Literatur

Ü: A AV Straßburg, AA 112 Nr. 131. – Papiernotiz, etwa DIN A4 Format, auf Lücke geschrieben, wohl zum weiteren Einfügen von Stichpunkten.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Nr. 3 [12.-14.].
  2. 2Die Bestimmungen in dem Sühneentwurf bezüglich der Zahlungen für die Acht müßten danach in einer weiteren, nicht bekannten Urk. präzisiert worden sein (vgl. Nr. 1 Anm. 1; 59, 58, 61ff.).
  3. 3Offenbar war die von Bořivoj von Svinaře am 10. März genannte Summe noch nicht gezahlt. Dieser Merkzettel entstand im Zhg. mit den Hagenauer Tagen im Februar/März, jedenfalls nach Jan. 3.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 13 n. 49, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ab71364c-6c79-489d-8cba-f31d3ebb0074
(Abgerufen am 29.03.2024).

Bestandsinformationen