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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 2, Bd. 1 (1354-1371)

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Erzbischof Gerlach bringt folgende Klagen gegen Herzog Otto von Braunschweig[-Göttingen] vor: 1. Ottos Vater und Otto selbst sind etwa 7 Jahre mit Erzbischof Gerlach in einem Bündnis und in einer Einung gewesen;2 beide Teile haben gelobt und verbrieft, einander zum Schutz von Land und Leuten mit ganzer Macht gegen jedermann zu helfen, als handele es sich um die eigene Sache. Der Erzbischof ist sich bewußt, daß er und seine Amtleute und Freunde es mit dieser Verpflichtung ernst genommen haben. Er und die Seinen haben darum Kosten gehabt und großen Schaden und Verluste erlitten durch die Genossen und Freunde des Hochstifts Hildesheim,3 ferner bei der Belagerung der Burg (hus) Hardegsen (Herdeschen) und durch die von Goslar (Gois-) und andere Feinde des Herzogs. Um der Herzoge willen ist er zu dieser Fehde und so zu großem Schaden gekommen. Dennoch haben sich die Herzoge mit dem Bischof von Hildesheim und den Genossen des Hochstiftes gesühnt,3 ohne Wissen nnd Willen des Erzbischofs, und haben diesen in der Fehde sitzen lassen; inzwischen kamen des Hochstiftes Freunde und Amtleute in des Erzbischofs Land und Gerichtsbezirk (burde) zu Duderstadt (Dudirstad) und nahmen ihm wohl 400 (zcwenczig stiege) Pferde, Kühe und Schafe und was sie sonst wegbringen konnten, und schädigten ihn und sein Land um etwa 1000 Mark – 2. Zu der Zeit, da der verstorbene Heidenreich von Elkerhausen (-hu-) erzb. Landvogt war,4 zogen Herzog Ottos Vater, dessen Amtleute, Mannen, Burgmannen, Bürger und Bauern mit Herzog Ernst von Salzderhelden (vome Salcze)5 und dessen Sohne Albrecht auf das Eichsfeld (Eychs-), ins erzb. Land, verbrannten, zerschnitten und verwüsteten es und nahmen, was sie fanden, obwohl der Erzbischof damals in Freundschaft mit ihnen saß und sich solcher Dinge von ihnen nicht versah. Den Schaden schätzt er auf 1000 Mark. – 3. Bei demselben Unternehmen zog Otto gegen die erzb. Mannen, Burgmannen und armen Leute auf Bischofsstein (zcuo deme Steyne), die nichts verschuldet hatten, und schädigte sie nach ihrer Schätzung um 500 Mark. – 4. Bei demselben Unternehmen fügten sie den Seinen, die schuldlos waren, zu Kreuzeber (Crucis Ebra) und zu Heuthen (Hoyten), das zu Rusteberg gehört, Schaden zu, der 200 Mark ausmacht. – 5. Während des obengenannten Bündnisses haben Johann von Grone (Gruena), der Vogt zu Friedland (Fredde-), und andere Mannen und Untertanen der Herzoge seine Stadt Bischofsstein (zcum Steyne) überfallen, seinen Hain zerschnitten und den Seinigen großen Schaden getan, obwohl er von einer Fehde mit dem Herzog nichts wußte und unbesorgt war und der Herzog keinerlei Klage vor ihn gebracht hatte. Den Schaden schätzt er auf 400 Mark. – 6. Später kam Heymbr[echt] von Stockhausen (Stoghusen) und brandschatzte (virdingete) ihm seinen Kirchhof zu Krombach (Krambeche). Die Leute dort schätzen den Schaden auf 40 Mark. – 7. Den armen Leuten Eylmars, erzb. Burgmanns zu Bischofsstein, sind 4 Pferde und 2 Kühe genommen und den Leuten, obwohl sie ganz schuldlos waren, die Schädel gespalten (dorch ir kopphe gehauwen) worden. – 8. Während des Bündnisses haben des Herzogs Vogt zu Harste (Her-), namens Berlt von Eggelsem (Eckelschen), und dessen Diener Wal und Luttige Nebe vorsätzlich und hinterlistig (mit rechter vorsaze und offsacze) einen erzb. Geistlichen, Herrn Johann Siegeboden, durch Stechen und Schlagen auf den Tod verwundet und ließen ihn für tot liegen; sie kamen dann nochmals, als er im Sterben lag, nahmen ihn mit Gewalt auf, führten ihn vor ein weltliches Gericht und enthaupteten ihn wie einen Verbrecher (als eyme untedigen manne) dafür, daß – so berichtet man dem Erzbischof – er sein ihm weggenommenes väterliches Erbe mit erzb. Prozessen und Briefen forderte. Man hat also gegen die Vereinbarungen6 verstoßen. – 9. Ein Schüler desselben Herrn Johann, der die erzb. Briefe trug, mit denen Johann Recht fordern wollte, ist ertränkt worden. – 10. Johann von Gustedt (-stedde), des Herzogs Vogt, hat einen erzb. Geistlichen, Herrn Hildebrand, zu Northeim (Northeym) ertränkt. – 11. Hermann von Schneen (Snyen) hat zu Friedland (Freddelant) Herrn Hermann, den Pfarrer, (unsern paffen), der nichts verschuldet hatte, unbesorgt war und mit ihm gegessen und getrunken hatte, erstochen. Dieser schmachvolle Frevel ist während der Dauer des Bündnisses geschehen, da doch die Herzoge verbrieft und versprochen hatten, daß sie die erzb. Geistlichen und geistlichen Gerichte schützen wollten. Der Erzbischof verlangt Genugtuung. – 12. Auf gegenwärtigem Kriegszuge (nuo off dirre reyse)7, da der Erzbischof über den Kaufunger (Koyfungir) Wald ziehen sollte, sind ihm jetzt, als die Seinigen dort wieder heimzogen (nuo.. widdir heym czihen) durch Mannen und Untertanen des Herzogs wohl 34 Hengste und Pferde genommen worden. Das ist geschehen von Münden (Gemuonden), von der Brackenburg, von Hedemünden (Heddemin), von Uslar (Usseler) und anderen herzoglichen Schlössern (und widder darczuo). – 13. Seine Bürger zu Heiligenstadt (Heylgenst.), namentlich Heinrich von Mühlhausen (Molhusen), haben ihm geklagt, daß Berlt von Eggelsen, herzoglicher Vogt zu Harste, Wal und ihre Gesellen den Heinrich selbst und einen seiner Gesellen, namens Cyegenberg, gefangen und ihnen und ihren Gesellen 32 Tonnen Heringe, 62 Pfund Wachs, 1/2} Hundert Stockfische, Feigen und andere Lebensmittel genommen haben. Dieser Schaden, den sie auf 60 Mark schätzen, ist ihnen zur Zeit des Bündnisses und im herzoglichen Geleite (als sie in irme geleyde sulden faren) zugefügt worden. – 14. Denselben erzb. Bürgern sind in der Stadt Göttingen 8 Karren mit Hopfen genommen worden. – 15. Eckard Lokern, erzb. Bürger, und wohl 10 seiner Gesellen wurden durch Hermann von Stockhausen und dessen Helfer gefangen auf die Burg (husz) Brackenburg gebracht; das geschah aus der Stadt Göttingen heraus, im Geleite des Herzogs. Es wurden ihnen wohl 20 Pferde und 20 graue Tücher genommen, die sie zusammen auf 50 Mark anschlagen, auch wurden sie um etwa 60 Mark geschatzt. – 16. Henning von Gustedt nahm dem Johann von Rengelrode (-gilde-), erzb. Burgmanne zu Rusteberg, in dem Dorfe Sieboldehausen (Syboldeshusen) etwa 60 (wol eyn geschog) Kühe und trieb sie gen Friedland. – 17. Die von Göttingen haben im jetzigen Kriege die Feinde des Erzbischofs von Salzderhelden (vome Salcze) und von Hardegsen aus- und einreiten und den Erzbischof, sein Land und seine Leute trotz des Bündnisses (in dieseme virbunde) angreifen und schädigen sowie Land und Leute brandschatzen (virdingen) lassen; namentlich der Göttinger Bürger Berlt von Eggelsen (Eckilschen) und die Rocken, Scherse, Henselin und ihre Gesellen haben das getan. Die erzb. Amtleute haben die Göttinger oft deshalb gemahnt, erhielten aber keine Antwort. – 18. Kammenhauwer, Selleken, Hans von Speele (vome Spele) und ihre Gesellen haben den erzb. armen Leuten zu Kammerforst wohl 300 Schafe genommen, und zwar aus der Stadt Münden (Gemun-) und wieder dorthin zurück, in der Zeit des Bündnisses und im Frieden (in diesem verbunde und fruntlichin dingen). – 19. Die von Stockhausen zu (zuo der) Bramburg,8 herzogliche Mannen und Burgmannen, haben dem Erzbischof seinen Zehnten in dem Dorfe Dankelshausen (-kolveshusen) seit Jahren mit Gewalt vorenthalten

Überlieferung/Literatur

Undatierter Entwurf auf Papier9: Magdeburg (Braunschweig nr. 4). – Vgl. Reg. 2449.

Anmerkungen

  1. 1Genaueren Anhalt als die ungefähre Angabe über die Dauer des Bündnisses (§ 1), die etwa auf Anfang 1368 führen könnte, aber auch 1367 nicht ausschließt, gibt § 12. Danach ist die Klage unmittelbar nach dem Kriege gegen Albrecht v. Braunschweig-Lüneburg (vgl. Reg. 2262) aufgestellt worden; das erzb. Heer war gerade durch den Kaufunger Wald heimwärts gezogen (nuo... czihen!!), der Erzbischof selbst noch nicht zurückgekehrt. Die Urkunde gehört also in die Zeit nach dem Friedensschluß (vgl. Reg. 2262 Anm. 5), wird wahrscheinlich in Heiligenstadt (vgl. § 13 ff.) im August (vgl. Reg. 2268 ff.) aufgezeichnet worden sein.
  2. 2wol sieben jar und lange zeiit ... haben geseszen. – Das Bündnis war am 4. April 1361 geschlossen (Reg. 1379), am 16. August 1363 verlängert worden (Reg. 1672) und Pfingsten (Juni 6) 1367 abgelaufen.
  3. 3Vgl. Reg. 1888 (1364 Dez. 21).
  4. 4Vgl. z. B. Reg. 977 (1358 März 7). Vgl. v. Wintzingeroda-Knorr, Die Wüstungen des Eichsfeldes 878 f. – Seit dem 26. Febr. 1360 war Ulrich von Cronberg Landvogt (s. Reg. 1248). – Heidenreich war vor dem 24. Mai 1364 gestorben. Vgl. Reg. 1947 Anm. 5.
  5. 5Vgl. Reg. 2262 mit Anm. 3.
  6. 6Vgl. Reg. 1379 § 8.
  7. 7Vgl. Anm. 1.
  8. 8Am Reinhardswald, nördl. v. Münden, nordwestl. v. Dankelshausen.
  9. 9Auf der Rückseite u. a., von einer Hand des 16. Jhs.: Alte Copy, wol gut und noit were uß uß (!) und inn registrieren, das man sie im lande uff dem Eschßfelde hat.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 2,1 n. 2358, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ab6e517b-b808-4312-a061-85b696a15e3e
(Abgerufen am 23.04.2024).

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