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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) befiehlt Erzbischof Romanus von Ravenna, nach Rom zu kommen, sobald er selbst aus Neapel zurückgekehrt sei.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 677.

Reg.: IP V 45 n. *133.

Lit.: –.

Kommentar

Nur aus n. 677 wissen wir von dem Befehl des Papstes, vgl. dort auch zu weiteren Einzelheiten. Zum möglichen Aufenthalt des Papstes in Neapel vgl. n. 675. Zu Bischof Romanus von Ravenna vgl. auch n. 447 und n. 463. Die Aufforderung des Papstes ist ebenso wie n. 677 zwischen April und Juni 881 zu datieren. Allerdings könnte der Befehl dem Erzbischof auch schon etwas früher zugesandt worden sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 676, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/aab3bcf0-6f84-40d3-8300-d01f7e1ef9c6
(Abgerufen am 29.03.2024).