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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. beurkundet das Urteil2 seines Kammergerichts, demzufolge Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck in ihrem Rechtsstreit mit Michael Mort einen Eid vor dem Bf. (Arnold) von Lübeck ablegen sollen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in dem abschriftlich vorliegenden Antwortbrief3 Bf. Arnolds von Lübeck vom 30. August 1457 im AHL Lübeck (Sign. ASA, Interna, Reichshofrat n. 27080), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

In diesem Schreiben bestätigt Bf. Arnold, dass am gleichen Tag Vertreter der Stadt Lübeck einen Eid geschworen hätten, dem zufolge während der Zeit des von Kg. Erich VII. von Dänemark gegen einige Hansestädte geführten Krieges4 Lübecker nicht Hauptbeteiligte oder Diener dieser Städte gewesen seien und sie von einem im Kammergerichtsurteil erwähnten Brief5 keine Kenntnis besäßen.

Anmerkungen

  1. 1Siehe zum Datum die Angaben in n. 93 Anm. 1.
  2. 2Dieses Urteil wurde auf der Sitzung des Kammergerichts am 14. März 1459 verlesen, s. Regg.F.III. H. 11 n. 330.
  3. 3Gedruckt im UB Lübeck 9 n. 518.
  4. 3Gedruckt im UB Lübeck 9 n. 518.
  5. 4Siehe n. 70 mit Anm. 4.
  6. 5Angeblich hatte Lübeck für sich und die Städte Wismar, Rostock, Lüneburg, Hamburg und Stralsund Danziger und anderen Kaufleuten freien Handel zugesichert, s. die Angaben im Kammergerichtsurteil vom 14. März 1459 in den Regg.F.III. H. 11 n. 330.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 92, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/aa3791db-5d3c-47ee-a095-231a29f8c037
(Abgerufen am 29.03.2024).