Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Sie sehen den Datensatz 32 von insgesamt 408.

Kg.F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck, die bei ihnen deponierten, zur Unterstützung der Wiederherstellung der Kircheneinheit vorgesehenen Ablassgelder dem Ritter Leonhard Velsecker auszurichten, damit sie nach inzwischen erfolgter Rückkehr der Griechen zur hl. Kirche1 zu deren Einigkeit und Erneuerung verwendet werden können.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 33.

Reg.: Chmel n. 2218 (ohne Tagesdatum, danach das Regest).

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist die am 5. Juli 1439 auf dem Konzil von Florenz beschlossene Kirchenunion zwischen römischer und griechischer Kirche, s. Pastor, Geschichte der Päpste 1 S. 323–326; Helmrath, Basler Konzil S. 372–383; Kolditz, Johannes VIII.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 32, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a9eb0db3-1016-4488-a0cc-b94ba57f72ff
(Abgerufen am 23.04.2024).