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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Böhmer, Regesta archiepiscoporum Maguntinensium 1 (742?-1160)

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Erzbischof Cuthbert versichert ihn seiner innigen theilnahme an dem bekehrungswerk in Deutschland. Desshalb beklagt er einestheils den glorreichen hingang des märtyrers Bonifatius, andererseits aber fühlt er sich der güte gottes zu dank verpflichtet, dass aus dem volk der Anglen so vortreffliche streiter Christi hervorgegangen seien. Den Bonifatius würden sie als einen der vorzüglichsten lehrer des glaubens verehren und hätten für ihn und die schaar, die mit ihm den martyrtod litt, auf ihrer allgemeinen kirchenversammlung einen jährlichen festtag angeordnet; auch wählten sie ihn nebst Gregorius und Augustinus zu ihrem schutzpatron. Er fordert auch zur ferneren beibehaltung der gebete für einander auf und da die ordnung der kirche von aussen und von innen bedroht wurde, so müssten sie unablässig den beistand der apostel und martyrer Christi anrufen. Auch das beispiel des seligen martyrers Bonifatius, der die lehre gottes eifrig pflegte und aus liebe zu Christus alle gefahren bis zum tode gern ertrug, sei stets ins gedächtniss zurückzurufen. Und da er jetzt ein hausgenosse des allmächtigen geworden sei, so müsse man um so mehr streben, mit seinen heiligen ermahnungen übereinzustimmen und seinem beispiel zu folgen, denn er könne jetzt von jenem in seiner umgebung grosses erlangen. Jaffé, Mon. Mog. 261, nr. 108.

Überlieferung/Literatur

Vergl. Oelsner, König Pippin, 183 u. 190.
[Nummer im Druck: 11]

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1 [n. 143], in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a947fb71-7ca2-44d4-b796-5f9adfd3770d
(Abgerufen am 29.03.2024).

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