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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. bestätigt Konrad Mulich1 und seinen ehelichen Leibeserben aus ksl. Machtvollkommenheit wissentlich in crafft diss briefs das in der Mitte des Briefes farbig gemalte Wappen in Form eines weißen Schildes, in dem ein nackter Mohr mit ausgestreckten Armen abgebildet ist, der in jeder Hand einen schwarzen Stamm mit vier kahlen Ästen hält, und auf dem sich ein mit einer roten und weißen Helmdecke gezierter Helm, darauf ebenfalls ein Mohr mit Stämmen, befindet. K.F. bestimmt, dass die Begünstigten dieses Wappen jederzeit in allen ehrenhaften Angelegenheiten zu schimpff und zu ernst, auch im Siegel allerorts gebrauchen dürfen wie die anderen Wappengenossen im Reich. Er befiehlt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. etc. Herolden, Persevanten, Amtleuten etc. sowie allen übrigen Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade, Mulich und dessen Erben dieses Recht unbeeinträchtigt genießen zu lassen, jedoch unbeschadet der Rechte anderer, die möglicherweise ein gleiches Wappen führen.

Originaldatierung:
Am eritag vor unser lieben Frawen tag assumpcionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Rta (Blattmitte); Wappenbr(ief) Cunrat Mulich (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. Urkunden Externa, Caesarea n. 208), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener Ss.

Druck: UB Lübeck 11 n. 618.

Lit.: Paravicini, Rittertum im Norden S. 172 Anm. 154.

Anmerkungen

  1. 1Mulich entstammte einer Nürnberger Kaufmannsfamilie und ist seit 1436 in Lübeck nachweisbar, s. Nordmann, Nürnberger Großhändler S. 55 und S. 62f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a8263548-3b2b-4472-8c34-adcea5223594
(Abgerufen am 20.04.2024).