RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 7 - Die Zeit Karls IV. (1355 April - 1359)

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Ks. Karl an Pfgf. Ruprecht d.Ä. bei Rhein: Angesichts der Treue, die der Adressat stets dem Ks. und dem Heiligen Reich bewiesen hat, hat er ihm mit Rat seiner Getreuen die Pflege des Zisterzienserklosters Seligenporten übertragen. Er ermahnt ihn daher (davon manen und bitten wir deine liebe und wollen auch ernstlich), das gen. Kloster bei seinen Rechten, Freiheiten und Gnaden von des Ks. und des Reiches wegen zu schirmen. Zugleich habe er der Äbtissin und dem Konvent des Klosters und deren Untertanen geboten, dem Adressaten oder dessen Vertreter gehorsam und untertan zu sein1.

Originaldatierung:
Der geben ist zu Prag 1355 an dem nächsten donerstag nach sant Bartelmes tag des heyligen zwölfpoten, r.132, i.1.
Kanzleivermerke:
Per dominum cancellarium Jo[hannes] Eystettensis.

Überlieferung/Literatur

Ü: B1 HStA München, Seligenporten KL – Papier, begl. 1751; danach hatte das Or. (Perg.) ein beschädigtes MS an Perg.- str.

B2 ebd. – Papier, nach Abschrift begl. 1751.

D: MGH Const. 11, S. 299f. Nr. 521.

R: RI 8 Nr. 6847.

Anmerkungen

  1. 1Die Urk. ist im Zusammenhang mit dem Schutzmandat von 1355 Febr. 1 zu sehen (URH 6 Nr. 633). Der Streit zwischen dem Kloster und dem Pfgf. um die Vogteirechte wurde damit zugunsten des letzteren entschieden. Der weitere Verlauf des Streits ist der Urk. von 1356 Mai 7, Nr. 134, zu entnehmen.
  2. 2Die Zählung der römischen Königsjahre ist unrichtig, und auch die hier zu erwartende Zählung der böhmischen Königsjahre fehlt. Es besteht der Verdacht einer Fälschung, der jedoch angesichts des Fehlens eines Originals nicht bewiesen werden kann.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 7 n. 30, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a7e06d7d-c43e-4e31-8c91-cf4a6b44156b
(Abgerufen am 19.04.2024).

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