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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. dankt einem unbekannten Empfänger (wolgeborner liber getrewer) für dessen Brief und das Ausrichten seiner, S.s, Botschaft. Leider hätten die Fürsten und Herren ihm nicht geantwortet, in welchem Ausmaß sie ihm helfen wollen. Er weist die Gerüchte (wi vil rede gee) zurück, dass er mit den Ketzern unter Umgehung der deutschen Lande einen Waffenstillstand geschlossen habe (das wir uns mit den keczern sullen gefridt und alle Dewcze landen haben aussgeschlossen). Die Verhandlungen mit den Ketzern seien lediglich darauf ausgerichtet, dass sich jene einer Entscheidung durch das künftige Konzil fügen sollten (di theiding, di wir mit den keczern gehabt und noch haben, di get lauter auf das, daz si sich genczlichen erkentnus und underweisung des heiligen czukunfftigen conciliums undergeben) und danach mit den Untertanen des Reichs und der Ungarischen sowie Böhmischen Krone Frieden halten sollten. S. berichtet, dass die kgl.en Boten in Prag gewesen und jetzt gemeinsam mit der vierhundert Reiter zählenden hussitischen Truppe aus Böhmen und Mähren zum Kg. zurückgekehrt seien. Die böhmischen Gesandten würden mit ihm persönlich verhandeln; das Ergebnis könne er jedoch nicht voraussehen. Falls ein Waffenstillstand geschlossen würde, sollte niemand, klein noch gros, ausgeschlossen werden, soferne er dies nicht selbst wünsche (es wolt den einer selbs nicht in dem ffride sein). Der Empfänger solle anderslautenden Nachrichten nicht glauben, sondern sich auf ihn verlassen. Er, S. will sich Gott und Menschen gegenüber richtig verhalten. Des Weiteren fordert er den Empfänger, der – sollte der geplante Kriegszug nicht zustandekommen – die Absicht habe, in andere [Kriegs-]Dienste zu treten, auf, sich bereit zu halten, denn gleichgültig, ob der Waffenstillstand abgeschlossen werde oder nicht, werde er das Kriegsvolk, wenn nicht gegen Böhmen, so doch anderswo benötigen (so meinen wir dich doch czu nuczen, macht es sich nicht gen Behem, so mocht doch unsser gescheffte andersbohin geraten, do wir dich gerne bei uns hetten). Schließlich verspricht S. dass er den Empfänger vom Ergebnis [der Verhandlungen] benachrichtigen werde (nach Kop.).

Originaldatierung:
an send [sic!] Johannis Babtiste tag, XLIII – XIX – 9
Kanzleivermerke:
KV: Ad mandatum domini regis Caspar Slik (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Orig. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop. dt.: Zeitgenössische Abschrift in SOA Plzeň – SOkA Cheb, Bestand AM Cheb, Kart. 1, Fasc. 1 (B).

Ed.: Gradl, Aus dem Egerer Archive (1893), S. 48–49; Palacký, Urkundliche Beiträge, II, S. 41–42, Nr. 588; Siegl, Briefe und Urkunden (1918), S. 183–184, Nr. 48.

Reg.: RI XI, Nr. 7320; Siegl, Aus dem Egerer Stadtarchive, S. 43, Nr. 48 (dt.).

Lit.: Kubů, Cheb v době husitské, S. 126, Anm. 117; Coufal, Polemika, S. 240–241.

Anmerkungen

  1. 1Das Jahr ergibt sich aus den Regierungsjahren.

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 73, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a75df044-4d31-42ef-8cf6-0354433ff33f
(Abgerufen am 19.04.2024).