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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. schreibt seinem Bruder Kg. Wenzel IV. in Angelegenheiten von dessen Hussitenpolitik und fordert ihn auf, die Häresie in Böhmen rasch zu beseitigen.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Brief S.s für einen ungenannten böhmischen Adeligen aus der Umgebung Kg. Wenzels vom 24. August 1417, in welchem S. den Empfänger auffordert, Kg. Wenzel dazu zu bewegen, die Glaubensspaltung in Böhmen aufzuhalten (siehe Reg. Nr. 10). S. verweist dabei auf einen separaten Brief für Kg. Wenzel und gebietet dem Empfänger, Kg. Wenzel und seinen Ratgebern die betreffenden Briefe zuzustellen.2

Lit.: Elbel, Neznámý list, S. 522.

Kommentar

Das oben rekonstruierte Dep. war Bestandteil der diplomatischen Offensive S.s Wenzel gegenüber, die S. in den Jahren 1416–1419 entwickelte, um Wenzel zu einer Änderung seiner fast neutralen Hussitenpolitik zu veranlassen (siehe Reg. Nr. 9). Im Spätsommer 1417 erreichte der Druck S.s auf seinen Halbbruder einen ersten Höhepunkt. Neben dem oben rekonstruierten Dep. und dem Brief an einen Höfling Wenzels vom 24. August richtete S. auch ein Manifest nach Böhmen,3 das größtenteils in den Brief an Bischof Johann von Leitomischl vom selben Tag übernommen wurde.4 Während der Brief an den unbekannten Höfling die Hussitenfrage nur am Rande erwähnt, schildert das Manifest vom 4. September 1417 mit spitzen Worten den Ernst der Lage. Ein mahnender Ton lässt sich auch im oben rekonstruierten verlorenen Brief an Kg. Wenzel voraussetzen.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung sowie den Kommentar.
  2. 2Die neben dem Brief für Wenzel genannten Briefe an seine Ratgeber dürften wohl mit dem Manifest S.s an die Böhmen vom 4. September 1417 identisch sein (vgl. den Kommentar). Es lässt sich aber nicht ausschließen, dass es sich um einen weiteren Brief bzw. Briefe handeln könnte, da zwischen der Ausfertigung des oben rekonstruierten Dep.s und der des Manifestes vom 4. September ca. 10 Tage liegen. Wegen dieser Unsicherheit wird hier darauf verzichtet, ein weiteres Dep. zu rekonstruieren.
  3. 3RI XI, Nr. 2544; ediert u. a. bei Palacky, Documenta, S. 659–663, Nr. 112, und zuletzt bei Elbel, Neznámý list, S. 528–533, Nr. 2.
  4. 4Ediert bei Elbel, Neznámý list, S. 526–528, Nr. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 11, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a72b3520-6051-4b76-8c7c-17b29d0b270b
(Abgerufen am 19.03.2024).