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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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(Erz)bischof Hinkmar von Reims berichtet Papst Nikolaus (I.) (domino sanctissimo et reverentissimo patrum patri Nicolao primae ac summae sedis apostolicae et universalis ecclesiae papae) über seine weisungsgemäße (n. 791) Teilnahme am Konzil von Soissons (vgl. n. 806), zu dem er auch Wulfad sowie weitere seiner Aufsicht unterstellte Kleriker eingeladen habe; er erklärt, er selbst habe die vom Papst geforderte (n. 791) Restitution der durch ein aus fünf Kirchenprovinzen beschicktes Konzil abgesetzten Kleriker nicht vornehmen können, da nach kanonischen Bestimmungen zur Exkommunikation eine Aufhebung der Sanktionen nur durch die ursprünglich urteilende Bischofsversammlung, an deren Entscheidung er aufgrund der Appellation der seiner Aufsicht unterstellten Betroffenen an auswärtige Bischöfe laut den Kanones des Konzils von Serdika selbst keinen Anteil hatte, oder aber eine ihr übergeordnete Autorität erfolgen könne; deshalb habe er sich in Gehorsam gegenüber der päpstlichen Anweisung den auf ein Schreiben des (I.) nikaianischen Konzils an die alexandrinische Kirche bezüglich einiger durch den verurteilten (damnatus) Bischof Meletius (von Lycopolis) geweihter Bischöfe sowie auf Kanones des (VI.) afrikanischen Konzils gegen die Donatisten basierenden Beschlüssen der Synode (von Soissons 866) (vgl. n. 808) unterworfen; er erklärt, entsprechend päpstlicher Anordnungen (n. 791) auf die Entsendung eines eigenen Boten an Nikolaus verzichtet zu haben, da der Gesandte der Synode, Erzbischof Egilo (von Sens) (n. 821), aufgrund der Einstimmigkeit der Konzilsentscheidungen auch in seinem Namen spreche, dem Papst die geforderten Detailinformationen über den Gang der Verhandlungen geben und über Hinkmars getreue Erfüllung der päpstlichen Anweisungen (n. 791) bei den nur mehr sieben verbliebenen Ebo-Kleriker berichten könne; er weist abschließend darauf hin, daß er sich außer Stande sehe, Nikolaus auftragsgemäß (n. 783) über das Wohlergehen (salubritas) der Königin Theutberga zu berichten, da er seit dem Aufenthalt des römischen Apokrisiars und Bischofs Arsenius (von Orte) in der Pfalz Attigny weder Theutberga noch (König) Lothar (II.) getroffen habe.

Originaldatierung:
Data Kal. Septembr. Indictione XIIII.

Überlieferung/Literatur

Druck: MG Epist. VIII 187-190 n. 185.

Erw.: n. 837; n. 838; n. 848; n. 854; Schreiben Hinkmars an Egilo von Sens (von 866 Sept.) (MG Epist. VIII 190-194 n. 186).

Reg.: Anal. iur. pont. X 142 n. 111; Schrörs, Hinkmar 532 n. 194.

Lit.: Lot, Année 422 (ND 444); Schrörs, Hinkmar 280; Devisse, Hincmar II 609-612.

Kommentar

Hinkmar wiederholt im vorliegenden Brief zusammenfassend die Argumentation seiner Denkschrift (MG Epist. VIII 173-185 n. 184) an das Konzil von Soissons, die bereits in das offizielle Synodalschreiben bezüglich des Falls der Ebo-Kleriker um Wulfad (n. 808) eingeflossen war. Zu den Ebo-Klerikern um Wulfad vgl. insgesamt n. 806. Das Schreiben überbrachte Egilo von Sens, dem Hinkmar darüber hinaus geheime Anweisungen (MG Epist. VIII 190-194 n. 186) erteilte, wie die Angelegenheit gegenüber Nikolaus zu vertreten sei (vgl. n. 821). Die von Hinkmar erwähnte Anfrage des Papstes (n. 783) zum Befinden der Königin Theutberga ist nicht überliefert; der an derselben Stelle genannte Aufenthalt des Arsenius von Orte in Attigny ist in die erste Augusthälfte des Jahres 865 zu datieren (vgl. n. 743 sowie Ann. Bertiniani a. 865 [Grat 121]). Schon Lot (mit Anm. 1F) weist darauf hin, daß in der Hs. Laon 407, fol. 82r Salutatio und Datierung offensichtlich von anderer Hand nachgetragen worden seien. Zu den zitierten Kanones von Serdika vgl. Turner, Eccl. Occ. Mon. II/1, 479 c. 11, 522 c. 13, 523 c. 17, zum Schreiben des ersten nikaianischen Konzils Opitz, Urkunden 47-50 n. 838) kritisierte Nikolaus das Fehlen eines Siegels an Hinkmars Brief, was den Erzbischof von Reims zu einer Rechtfertigung (n. 848) veranlaßte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 820, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a3dcae50-8cdd-4700-b21f-7c8969f05603
(Abgerufen am 25.04.2024).