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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Der Bischofselekt Romanus von Ravenna leistet dem Papst Johannes (VIII.) (nach seiner Wahl) das (Treue)versprechen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 677; n. 687; n. 703.

Reg.: –.

Lit.: Gottlob, Amtseid der Bischöfe 24.

Kommentar

Nur aus den zitierten Erwähnungen wissen wir vom Versprechen des Erzbischofs (in n. 677 ist allerdings von einem Eid die Rede, der nicht unbedingt auf das Wahlversprechen zu beziehen ist). Zur Sache vgl. auch IP V 44 n. 123. Daß die Ravennater Erzbischöfe wohl einen solchen (schriftlichen) Eid bei der Konsekration leisteten, geht aus der Auseinandersetzung zwischen Nikolaus I. und Johannes von Ravenna hervor, vgl. Böhmer-Herbers n. 557. N. 447 und n. 448 berichten über die Wahl, so daß auf die Zeit kurz darauf zu datieren ist; in n. 494 heißt er schon Erzbischof, so daß er das Treueversprechen spätestens kurz vor dem 5. März 879 geleistet haben muß.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 459, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a205b52b-39f6-4cf2-b64b-cc0a1f95b922
(Abgerufen am 24.04.2024).