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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 35

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K.F. antwortet Eb. Johann von Gran, seinem Rat, auf ettwevil artickel, die dieser ihm durch einen Diener hat vorbringen lassen: 1)1 Er schreibe, wie Johann seinem ksl. Brief entnehmen werde2, denen von Mühldorf, nach der erfolgten Übergabe des Stifts Salzburg durch Eb. Bernhard, dem Eb. von Gran als Administrator zu Salzburg, ihrem rechtmäßigen Herrn, gehorsam zu sein.3 2) Er habe befohlen, der Botschaft, welche der Eb. von Gran in ihrer beider Auftrag nach Rom schicken wird, credencz und furderbrief in besserer Form auszustellen, wie der Eb. sehen werde. Bevor der ebfl. Diener zu ihm (K.F.) gekommen sei, sei Dr. Peter Knaur in seinen Erblanden gewesen und habe ihm berichtet, in Rom schwer erkrankt gewesen zu sein, weshalb er (K.F.) ihn zurzeit nicht hinschicken möchte, gleichwohl er dem Eb. in dieser Sache gerne gnedigen willen erzeigen wolle.4 3) Auf den Artikel betreffend die Stadt Korneuburg und die dort liegenden Söldner hin habe er die Bürger einbestellt und erwarte, dass diese sich fortan ihm (K.F.) gegenüber gehorsam erweisen und die Söldner in seinem Dienst zu den Fürsten oder Städten ziehen lassen. Er wolle die Söldner dann zu Korneuburg, oder wo es ihm sonst nötig erscheine, einsetzen.5 4) Bezüglich des Salzsiedens und des Aufschlags zu Gmunden wolle er den dortigen Amtmann so schnell wie möglich in raittung ervordern und ferner mit dem Salzsieden und Ungeld nach seinem Gutdünken und Besten verfahren. 5) Den vom Eb. von Gran mit Dobeš von Černa Hora (Dobusch von Tschernaho)6 und Vaclav Vlček7 vereinbarten Frieden wolle er nach Erwägung mit seinen Räten aus mehreren Gründen nicht gestatten, da er, seine Lande und Leute aus unnserm slos Tierstain (Dürnstein) diesen Frieden mercklich enntgolten haben und teglichen entgelten. Hinzukomme, dass ihm der Kg. (Matthias) von Ungarn, abgesehen davon, dass dieser seine (K.F.) Lande und Leute lange Zeit bekriegt, seine Schlösser und Städte mit geverlich(er) listickeit in seine Gewalt gebracht und ihnen andere schwere Schäden zugefügt habe, eben erst einen veintszbrief zugeschickt habe.8 Der K. fordert deshalb den Eb. von Gran auf, ihm das Schloss Dürnstein wieder abzutreten und in den anderen Schlössern und Städten, die dieser von ihm innehat, den Frieden alsbald aufzusagen. 6) Traismauer, das seines Wissens über gute Wassergräben und eine gute Befestigung verfüge, abzubrechen, sei ihm nicht recht, weil die Feinde die Gräben wieder räumen und Traismauer zum Schaden seiner Lande und Leute besetzen könnten. 7) Nachdem er (K.F.) der Stadt Salzburg auf Bitten des Eb. Freiheiten gewährt habe, halte er es nicht für ratsam, dass dieser so kurz nach dessen Amtsantritt dem entgegenarbeite, woraus diesem nachteil und widerwertickeit erwachsen könnte. Sobald der Eb. das wesen des stiffts pas erlernet und sich der henndel erkundet habe, solle dieser die von Salzburg gütlich darum ersuchen, von ihrem Vorhaben abzustehen und sich ihm gegenüber zuhallten, wie es andere Städte ihrem Herrn gegenüber zu tun pflegen. Sollten sie sich diesbezüglich widersetzlich erweisen, dann sei er geneigt, den Eb. auf dessen ferneres Ersuchen hin zu unterstützen.9 8) Dass er den Reichsfürsten schreiben und diese für den Eb. bitten solle, sich beim Papst schriftlich für die Bestätigung des Vertrages betreffend die Übergabe des Stifts einzusetzen10 und damit deren Bitte für aussichtsreicher als die seine zu erachten, erscheine ihm ein kleinmütickeit und spot. Er halte sich deshalb in dieser Sache in gnediger guter meynung zurück, aber der Eb. könne den Fürsten gerne selbst schreiben und sie um ihre Fürsprache bitten. 9) Er habe nit mangel, dass Johann seinem Titel die Bezeichnung administratorem oder coadiutorem des stiffts Salczburg hinzufüge, sofern es diesem beim Stuhl zu Rom nicht zum Nachteil gereiche. 10) Er schreibe Georg vom Stall hiemit, des Eb. Bürger zu Salzburg nicht unrechtmäßig und gegen altes Herkommen zu belasten. 11) Betreffend den Punkt, dass zwischen ihm (K.F.) und dem Kg. (Matthias) von Ungarn abermals geteidingt werden soll, schreibt er dem Eb. dass der päpstliche Legat Orso de Orsini (Ursus de Ursinis)11 und Heinrich von Liechtenstein12 jeweils einzeln vom Kg. (Matthias) von Ungarn in gutlichen teidingen zu ihm (K.F.) gekommen seien. Nachdem er den Legaten am samßtag vor Invocavit (Februar 23) und den Liechtensteiner am suntag darnach (März 3) angehört habe, sei ihm allerdings vom Kg. die abschriftlich beiliegende muttwillig absag13 zugeschickt worden, weshalb kein gutikeit nit stat haben wil, sunder unns in die gegenwere schicken mussen, wozu er die Hilfe des Eb. sowie anderer benötige. Sollte hernachmals ichts gutlichs zwischen unnser begeben wurde, wolle der K. den Eb. bedenken. 12) Auf die Klage des Eb. Ulrich vom Graben14 belaste die dem Eb. zugehörigen armlewt nach der Übergabe des Stifts Salzburg mehr als zuvor, antwortet er, der Eb. wisse selbst, dass der Kg. von Ungarn diese größtenteils zu Leibnitz und dem dortigen Vizedomamt15 gehörenden armenlewt in dessen gewaltsame habe, und dass diesen durch Ulrich oder einen der Seinen (K.F.) vil abgeprochenn werden mochte beschehe billichen und wern unns des selbst schuldig. Dennoch schreibe er hiemit Ulrich vom Graben, die nicht in der gewaltsame des Kg. befindlichen armlewt nicht zu belasten, und versichert dem Eb. sobald die anderen vom Kg. wieder zu des Eb. und des Stifts Hand kommen, sich diesen gegenüber gepurlich zu halten. 13) Leopold Hauser und Leonhard Kollnitzer schreibe er hiemit, dem Eb. die Güter des Stifts, die Hauser innehabe, wiederzugeben, obwohl ihm (K.F.) das eigentlich unnötig erscheine, da Hauser die Güter im Auftrag des Eb. eingenommen habe. Leonhard Kollnitzer soll die ebfl. Leute, sovil der die ­veindt nit innhab(e)n, nicht belasten. 14) Er sei willens, dem Eb. am ksl. Hof tag zu setzen und bezüglich dessen handlu(n)g in unnserm dinst beschehen raittung von diesem zu nehmen, sofern es auf das furderlichist mit fug geschehe. 15) Er wolle nicht, dass der Eb. bezüglich des bestätigten Bf. (Matthias) von Seckau etwas ohne sein Wissen unternehme, denn der Eb. wisse, welch erheblicher Schaden ihm (K.F.) durch die Schlösser des Stifts Seckau entstanden sei und ferner entstehen könnte, sollte sie jemand innehaben, der unns darczů nit füglich were. Wenn der Bf. von Seckau zu ihm (K.F.) kommen und bezüglich des Stifts mit ihm verhandeln werde, wolle er diesem unnser gemute darinn enntdeckhen. Wie er mit dem von Seckau auseinandergehe, wolle er dem Eb. mitteilen. 16) Auf die Anmerkung des Eb. er (K.F.) solle die Hilfe aus dem Reich nit verlassen, antwortet er, dass er gern das pesst mit furgenomen hätte, wenn ihm die Hilfe zu der Zeit, als sie zu Nürnberg beschlossen und ihm zugesagt worden sei, geschickt worden wäre.16 Dennoch wolle er alles daransetzen, sie zu nucz zu gebrauchen.

Originaldatierung:
Am eilfften tag des monets Marty.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Dem erwirdigen Johannsen erczbischoven zu Gran und admi(ni)strator des stiffts Salczburg unnserm fursten rate und lieb(e)n andechtigen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1482 III 11), Pap., rotes S als Verschluss rücks. aufgedrückt (gebrochen).

Druck: Zaisberger, Rohr S. 200–202 n. 53.

Anmerkungen

  1. 1Die von der Bearbeiterin vorgenommene Nummerierung orientiert sich an der inhaltlichen wie graphischen Gliederung des ksl. Schreibens.
  2. 2Dieser Brief sowie die weiteren im Folgenden erwähnten Schreiben (vgl. die §§ 2 und 10–13) lagen möglicherweise im Original oder in Kopie dem Schreiben an den Eb. bei. Zu dieser gängigen Kanzleipraxis s. Eibl, Entwurf, S. 36f.
  3. 3Siehe n. 180.
  4. 4Zu dem Steirer Dr. decr. Peter Knaur, um dessen Entsendung der Eb. von Gran offensichtlich gebeten hatte, s. Moraw, Gelehrte Juristen S. 523.
  5. 5Im Jahr 1477 hatte der Kaiser Korneuburg bzw. die dortigen Ämter und Erträge dem Eb. von Gran verpfändet, s. Regg.F.III. H. 34 n. 93.
  6. 6Der mährische Söldnerführer, der später zum Kaiser übertrat, kämpfte zu diesem Zeitpunkt noch für Kg. Matthias von Ungarn, s. Rázsó, Feldzüge König Matthias S. 9.
  7. 7Zu dem böhmischen Söldnerführer und ksl. Feldhauptmann Vaclav Vlček von Čenov s. Tresp, Söldner aus Böhmen S. 51, 64–66, 108–109, 115, 118.
  8. 8Die Kriegserklärung des Corvinen vom 3. März des Jahres ist gedruckt in Fraknói, Mátyás király levelei 2 S. 209 n. 113.
  9. 9Die Stadt Salzburg hatte nach der Erteilung des Ratsbriefes von 1481 November 8 durch den Kaiser (s. n. 149) im Januar 1482 zum ersten Mal einen Rat gewählt. Bürgermeister und Rat forderten nun eine Eid­leistung der Gemeinde, wogegen Eb. Johann Einspruch erhob, s. Lackenbauer, Kampf der Stadt Salzburg S. 42–46.
  10. 10Einen Druck der den Verhandlungen um die Neubesetzungen des Salzburger Erzstuhls gefolgten Abdankungsurkunde Eb. Bernhards von Salzburg von 1481 November 29 bietet Zaisberger, Rohr S. 179–186 n. 46.
  11. 11Orso de Orsini war seit den 1470er-Jahren bis zu seinem Tod 1495 päpstlicher Legat für Ungarn, Böhmen und Polen.
  12. 12Schober, Eroberung S. 29 erwähnt Heinrich von Liechtenstein als ksl. Gesandten nach Ungarn.
  13. 13Vgl. § 5) mit Anm. 8.
  14. 14Zu Ulrich vom Graben s. Heinig, Friedrich III. S. 147.
  15. 15Zum Salzburger Vizedomamt in Leibnitz in der Steiermark s. Geschichte Salzburgs I/2 S. 970–981.
  16. 16Zu der mit dem Nürnberger Anschlag 1481 festgesetzten Reichshilfe für den Krieg gegen Kg. Matthias von Ungarn s. Müller, Reichstags-Theatrum 2 S. 756–760.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 35 n. 179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a1e4fd01-6265-47cc-b8f1-bb7df3324dd0
(Abgerufen am 29.03.2024).