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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 10 - Die Zeit Karls IV. (1372-1378)

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Die Ratsherren der Stadt Lüneburg an Dietrich Springintgud, Bürgermeister zu Lüneburg: Sie haben seinen Brief, den er ihnen durch Johann Pertzevale und Jakob Pleskow schickte, zur Kenntnis genommen und lassen ihn umgekehrt wissen, dass sie entsprechend seinem Wunsch den Brief des Ks. [Karl IV.], der den Prozess und die gegen Hzg. Magnus [von Braunschweig] ergangenen Urteile enthält1 (litteram domini nostri imperatoris processus et sentencias latas contra ducem M[agnum] continentem), bereits nach Stralsund geschickt haben und deshalb nicht in der Lage sind, davon eine Abschrift herzustellen. Sie haben deshalb an die Ratsherren zu Hamburg geschrieben, damit diese eine Kopie des ksl. Briefs zusammen mit seinem und ihrem Brief durch ihren Boten, der damit zu seinem Haus in Lüneburg kommen wird, nach Braunschweig übersenden. [Es folgt Mitteilung bezüglich der Einnahme Flensburgs durch den dänischen Kg.] [Unterzeichnung:] Consules civitatis Lubicensis.

Originaldatierung:
Dat. die sancti Valentini martiris.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StadtA Lüneburg, Br. 84/15. - Vom rücks. aufgedrückten Siegel der Stadt minimale Wachsreste erhalten. - Außenadresse (rücks.): Honorabili viro domino Thid[erico] springhintgud proconsuli luneburgen[si] presentetur.

D: Hanserecesse 2 S. 62f. Nr. 50.

Kommentar

Zum Rechtsstreit mit Hzg. Wenzel von Sachsen und Lüneburg s. vorangehende Nr. 2, sowie unten Nrr. 10, 11, 12.

Anmerkungen

  1. 1Urk. Ks. Karls von 1370 Juni 29, vgl. URH 9 Nr. 315.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 10 n. 3, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a0bac83f-ff41-4e60-aed0-68120daa744b
(Abgerufen am 19.04.2024).

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