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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Wenusch von Eberstorff (Benesch von Ebersdorf), Erbkämmerer und Anwalt des Landmarschallamtes in Österreich unter der Enns, bekundet: KM hat ihm die Pflege Greytzenstain (Kreuzenstein / Niederösterreich) samt aller Zugehörung, wie sie seinerzeit wld Cristoff Stainacher von KM innehatte, übertragen1). Ebersdorf hat Herrn Georg von Neydegkh (Neudegg), KMs österreichischem Kanzler, anstelle KMs gelobt, die Pflege bis auf Widerruf für 100 flRh (jährlicher) Burghut treu zu versehen, sie baulich instandzuhalten, das Einkommen rechtzeitig einzubringen, das Schloß KM oder Ehg Philipp bzw. ihren nächsten Erben auf ihre Kosten offenzuhalten und von dort aus ohne KMs Erlaubnis weder Krieg zu beginnen noch mit KMs Feinden Frieden oder Waffenstillstand zu schließen, ohne KMs Anordnung nichts am Schloß zu verbauen, arm und reich gleiches Gericht zu halten, die Leute und Holden der Pflege nicht über das alte Herkommen hinaus zu belasten oder zu besteuern und KM nichts von den Herrlichkeits- und Obrigkeitsrechten der Pflege entziehen zu lassen oder selbst zu entziehen. Was Ebersdorf zu schwierig ist, wird er an KMs obersten Hauptmann, Statthalter und Regenten der nö. Länder bringen. Wenn KM oder Ehg Philipp bzw. ihre nächsten Erben die Pflege mündlich oder schriftlich zurückfordern, wird sie Ebersdorf ohne Widerrede samt allem Zubehör, Zeug, Urbarregistern und Hausrat laut der inuentarien wieder abtreten und auch sonst alles tun, wozu ein treuer Pfleger gegenüber seinem Herrn und Landesfürsten verpflichtet ist. Ebersdorf und Dr. Symon von Reyschach hängen ihre Siegel an, doch ohne daß Reischach und dessen Erben haften. Wienn Sambstag der Vnschuldig Kinlein (!) tag in den hl. Weichnachtfeirtagen 15052).

Überlieferung/Literatur

ORG (Pgt, 2 Hängesiegel sehr gut erhalten): Wien HHSA, AUR. - NB: Vgl. Bd IV/1, Nr 19418. - 2) Wegen des Weihnachtsstils für uns 1504.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 21828, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1504-12-28_2_0_14_4_1_2330_21828
(Abgerufen am 24.04.2024).