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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Jörg Hafner, Bürger von Landshut, bekundet: KM hat ihm gestattet, eine Schiffsladung Getreide1), und zwar etwa 50 Mutt Roggen Stainer maß (nach dem Maß von Stein bei Krems) im Fstm Österreich unter der Enns zu kaufen und in die Gft Tirol für die Landleute und Bergwerke im Inntal zu bringen. Hafner verpflichtet sich, dieses Getreide sofort nach dem Kauf unverändert nach Hall, Schwaz oder Innsbruck zu führen und zuerst KM zu verkaufen, wenn er Getreide braucht, was ihm der Futtermeister Ulrich Möringer anzeigen wird; dann soll es den Untertanen KMs verkauft werden, und zwar zu einem angemessenen Preis, niemals aber Leuten außerhalb der Gft Tirol. Hafner wird auch eine Bestätigung eines Bürgermeisters oder Richters aus dem Gebiet, wo er das Getreide kauft, dem Futtermeister Möringer vorlegen, woraus hervorgeht, wieviel Getreide Hafner gekauft hat. - Wenn Hafner gegen diese Verpflichtung verstößt, soll das Getreide KM verfallen sein. - Hans Puschl, Stadtrichter in Innsbruck, siegelt auf Bitten des Hafner. Siegelzeugen sind die Brüder Matthias und Heinrich Pattenrainer aus Innsbruck. Beschehen 18. Octobris 1502.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Aufdrucksiegel): Innsbruck TLA, ma XIV-1502, fol. 107. - NB: Die Mitwirkung des Stadtrichters und mehrerer Innsbrucker Bürger machen den Ausstellungsort Innsbruck wahrscheinlich. - LIT: 1) Stauber, Herzog Georg, 585 ff. (dort über den österreichisch-bayerischen Donauhandel); desgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 54 f., 322 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 20017, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-10-18_4_0_14_4_1_494_20017
(Abgerufen am 24.04.2024).