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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Die Raitkammer in Innsbruck an Virgil vom Graben: (1) Auf dessen abermalige Mahnung, ihm ausständige Schulden zu bezahlen, teilt ihm die Raitkammer mit, daß man derzeit die Görzer Ausstände eintreibt und Graben daraus bezahlt werden wird. - (2) Da der Streit zwischen Graben und Niklas Hollnnstainer nicht in die Kompetenz der Raitkammer fällt, wurde die Sache an das Innsbrucker Regiment weitergeleitet, von dem Graben einen Bescheid erhalten wird; trotzdem möge Graben inzwischen nichts Ungebührliches gegen Hollnnstainer unternehmen. Innsprugg 18. Octobris 1502. - Rait Camer.

Überlieferung/Literatur

KOP-RE: Innsbruck TLA, miss 1502, fol. 157v.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 20016, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-10-18_3_0_14_4_1_493_20016
(Abgerufen am 19.04.2024).