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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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(Entwurf Hg Wilhelms von Jülich-Berg für eine Schuldverschreibung KMs): (1) KM bekundet, daß er am 19. Juni 1498 in Freiburg im Breisgau mit Hg Wilhelm von Jülich-Berg einen Bündnisvertrag für den Geldernkrieg1) abgeschlossen hat und dem Hg dafür 32.000 Goldgulden2) Frankfurter Währung schuldet. KM verspricht, diese Schulden in drei, am 9. Oktober 1503, 1504 und 1505 fälligen Raten von je 10.333 fl 20 kr3) zu begleichen. Sollte dies nicht geschehen, dürfen der Hg oder seine Erben gerichtlich oder außergerichtlich auf das Hab und Gut von KM oder dessen Erben und ihrer Länder, Leute und Untertanen zugreifen, bis die Schulden getilgt sind; auch dabei anfallende Schäden und Unkosten werden KM oder seine Erben dem Hg oder dessen Erben ersetzen. - (2) Wenn die 32.000 flRh bezahlt sind, können Hg Wilhelm oder dessen Erben für die Kriegsdienste des Hgs aufgrund des Freiburger Vertrages nichts mehr fordern; in allen anderen Punkten soll der Freiburger Vertrag jedoch in Kraft bleiben. - (2) KM gelobt bei seiner kgl. Ehre und Würde, obige Zusage ohne jede Arglist einzuhalten, und kündigt sein Hängesiegel an. Gegeuen ... 1502 vff st. Dionisius dach.

Überlieferung/Literatur

KONZ (Ppr): Düsseldorf Nordrh-WestfHSA, Jülich-Berg I, Nr 269, fol. 12-14. - NB: 1) Vgl. Bd II/1, Nr 6281. - 2) Die ursprüngliche Forderung Hg Wilhelms betrug 182.000 flRh, wurde dann aber von KM auf 32.000 flRh heruntergehandelt; dazu vgl. Bd III/2, Nr 15509. - 3) Hier liegt ein Rechenfehler vor, da dies dann in Summe nur 31.010 fl ausmacht; richtig wären drei Raten zu je 10.666 fl 40 kr.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 20000, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-10-09_4_0_14_4_1_477_20000
(Abgerufen am 25.04.2024).