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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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KM (=Innsbrucker Raitkammer) bekundet: (1) KM schuldet Christoph von Hatstat (Hattstatt), Vogt zu Landser (im Elsaß), laut Abrechnung vor der Innsbrucker Raitkammer für etliche Bauarbeiten, die er befehlsgemäß an der Mauer des Schlosses Landser und den zugehörigen Scheunen, Ställen und Taubenkobeln =Tawbhauss durchgeführt hat, sowie für Matthäus Götz, den er auf KMs Befehl als landtwaybl aufgenommen hat und der ihn bestohlen haben soll, und als Zehrung für den Ritt nach Innsbruck und zurück 489 flRh. - (2) KM verschreibt Hattstatt diese Summe zusätzlich zum bisherigen Pfandschilling auf Schloß und Vogtei Landser und bestimmt, daß Hattstatt und dessen Erben ohne vorherige Rückzahlung der gesamten Summe nicht von Schloß und Vogtei entsetzt werden können. 8. Octobris 1502.

Überlieferung/Literatur

KOP-RE: Innsbruck TLA, bek 1502-1505, fol. 73v f.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19995, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-10-08_4_0_14_4_1_472_19995
(Abgerufen am 28.03.2024).