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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Der ungarische Geschichtsschreiber Georg Pray († 1801) berichtet in seinen Annales regum Hungariae (tom. IV, lib.4) aufgrund älterer Quellen mit eigenem verbindenden Text über das Büchlein des Felix Petancius betreffend die Kriegführung gegen die Türken: (1) Felix Petancius1) (Kanzler von Segni) kehrte von seiner Sendung nach Rhodos zurück und überbrachte Briefe des Großmeisters, der den Kriegseifer des Kgs von Ungarn (gegen die Türken) lobte. Petancius übergab dem Kg von Ungarn dieses Büchlein2) =libellus de modo belli Turcis inferendi, wie man die innere Türkei angreifen könne. Wenn die Italiener ihre Flotte gegen die Türken schicken, soll der Kg von Ungarn zu gleicher Zeit Makedonien oder Thrakien angreifen, so daß die Türken verunsichert werden und ihre Kräfte teilen müssen. Petancius kennt das Land genau. Die Ungarn sollen aus seinem Büchlein lernen, alte Fehler und Schäden zu vermeiden. Sie sollen nach dem Beispiel der Ahnen einen Angriffskrieg führen und nicht träge die feindlichen Überfälle auf das eigene Land dulden. - (2) Das Büchlein des Petancius zeigt die verschiedenen Wege, die von Norden über Thrakien in den Orient führen. Der Hauptweg führt durch Thrakien an den Hellespont. Es folgt eine ausführliche Beschreibung der Gegenden, Gebirge, Flüsse, des Zustandes der Straßen, der Entfernungen, der Festungen, der Städte, der Bergwerke, der Landwirtschaft, der deutschen Siedlungen, der Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Verpflegung, der Völkerschaften, historische Bemerkungen etc. - (3) Zum Schluß beschreibt Petancius die Wege, auf denen die Türken in das deutsche Reich einfallen. Das Haupteinfallstor Varbosania (?) führt alle beutegierigen Barbaren durch die Likka und Corbaria nach Kroatien und weiter an das (Adriatische) Meer. Ein anderer Weg führt nach Krain und Friaul; von Laibach aus stoßen die Türken über die Save nach Cilli vor, verwüsten die Steiermark, Kärnten und gelangen über die Drau und durch das Murtal bis nach Österreich3). - (4) Petancius rät, den Türkenkrieg nach dem Beispiel der Alten als Angriffskrieg zu führen, wenn man die Barbaren (=Türken) aus Europa vertreiben und den ewigen Frieden sichern will. Man darf den Feind nicht an den Grenzen erwarten, sondern muß die vereinigten Truppen gleichzeitig in Epirus und Makedonien einsetzen. Aus Ungarn heraus muß Thrakien angegriffen werden. Es wird weder an Kriegsleuten, noch an Nachschub fehlen. In allen Nachbarländern stehen die christl. Völker bereit, die Türken anzugreifen, wenn sie erst ein christl. Heer an der Donau sehen und das italienische Kriegsvolk die Adria überquert hat. Die Erinnerung an Johannes (Capistran?), der jeden Überfall der Türken auf die Christen verhinderte, weil er sie vorher in Thrakien angriff, soll den gegenwärtigen Fürsten ein Beispiel sein. - (5) Diese Ausführungen des Petancius über die Kriegführung gegen die Türken gefielen dem Kg von Ungarn und den Ständen. Aber das Jahr 1502 näherte sich bereits dem Ende =annus 1502 iam in exitu. Die begonnenen Verhandlungen des Waffenstillstandes wurden wegen des türkischen Überfalls abgebrochen. Außerdem wurde die Ankunft Annas (von Candale), der Braut des Kgs von Ungarn, aus Frankreich gemeldet. Darüber vergaß man den Krieg und richtete die ganze Aufmerksamkeit auf die Hochzeit (29. September 1502).

Überlieferung/Literatur

ED (lat. Bericht): Pray, Annales Hungariae, IV, 299-303 (aus "tom. I, Scriptores rerum Hung. a Cl. Schvandtnero pag. 867"); ein ähnlicher Bericht über den Libellus des Felix Petancius überliefert Katona, Historia critica, Bd 18, 317-323. - LIT: 1) Über F. Petancius vgl. Pray, Annales Hungariae, IV, 296. - 2) Das Büchlein über den Türkenkrieg wurde dem Kg von Ungarn kurz vor seiner Hochzeit (29. September 1502) übergeben; dementsprechend wurde das Regest eingereiht. Pray datierte recht ungenau "gegen Jahresende". - 3) Über die Türkeneinfälle in die österreichischen Länder vgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 21 ff., 48 f., 101 f., 117 f., 142 ff., 169 f., 349 f., 368 f., 394 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19974, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-09-29_1_0_14_4_1_451_19974
(Abgerufen am 24.04.2024).