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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Notariatsinstrument über die Zählung des Ablaßgeldes in Straßburg im jare 1502 in der 5. Indiktion und im 10. Regierungsjahr Papst Alexanders VI.: (1) Nachdem der vom Papst für eine herfart gegen die bösen Türken, die Feinde des Namens Christi, verliehene Ablaß1) des Jubeljahres (1500) in Deutschland verkündet worden war, wurde im Hochstift Straßburg das Kreuz aufgerichtet und kisten oder tröge für den Ablaß sowie die für Beichtbriefe und die Beichtpfennige bereitgestellt. - (2) Mentag dem 4. Julij öffneten der Straßburger Domdekan Gf Hoyer von Mühligen Herr zu Barby, Gf Heinrich von Henneberg, schulherre2) des Hochstifts Straßburg, und Andreas Hartmann, Lizentiat beider Rechte und Vikar in geistl. Sachen, als Ablaßkommissare des Reiches und des Kardinal-Legaten Raimund (Peraudi) von Gurk im Beisein namentlich genannter Vertreter Bf Albrechts von Straßburg und der Stadt Straßburg im Pfennigturm diese Kisten. Die große Kiste mit dem Jubelablaßgeld war mit vier und die kleine Kiste mit den Beichtpfennigen mit drei Schlüsseln versperrt. Im Beisein der Notare und Zeugen wurden die Münzen und Pfennige von einander gesondert und dann gezählt. Am folgenden Zinstag, den 5. Julij, wurden die verschiedenen Münzsorten in rheinische Gulden umgerechnet, was in Summe 2.285 flRh ergab, und dieser Betrag in drei Teile geteilt; davon gehören zwei Drittel, das sind 1.523 fl, dem päpstlichen Stuhl und dem Reich, und ein Drittel, das sind 761 fl, dem Legaten. Die zwei Drittel des päpstlichen Stuhles und des Reiches haben die Deputierten der Stadt Straßburg mit ausdrücklicher Zustimmung der Ablaßkommissare zur Aufbewahrung übernommen, bis der Papst, KM, die Kfsten und der Legat beschließen, was mit diesem Geld getan werden soll, das jedoch ausschließlich für einen Türkenzug zu verwenden ist. Dafür haben sich der päpstliche Ablaßkommissar und die Deputierten Straßburgs verbürgt. - (3) Vom Drittel des Legaten, das die Deputierten ebenfalls zur Aufbewahrung übernommen haben, hat der Pfennigmeister Jehans vom Berge, Prokurator (des Legaten) und päpstlicher Kommissar, sofort 300 fl für anstehende Zahlungen einbehalten und am Fritag den 15. Julij weitere 161 fl in Gold und Münzen vom Teil des Legaten verlangt, die ihm auch ausbezahlt wurden. Der Rest von 300 flRh wird dem Legaten auf Anforderung ausgehändigt werden. - (4) J. vom Berge hat den Empfang von 461 fl quittiert. Den Rest von 300 fl haben die Deputierten Straßburgs zusammen mit den von ihnen zur Aufbewahrung übernommenen zwei Dritteln (des päpstl. Stuhles und des Reiches) wieder in die kleinere Kiste gelegt und diese mit 3 Schlüsseln versperrt, wovon einen der schulherre (Gf Heinrich von Henneberg) als kgl. Ablaßkommissar für das Reich, einen der Dekan (Gf Hoyer von Mühlingen) für das Hochstift Straßburg und einen die Deputierten Straßburgs besitzen. Die Deputierten der Stadt Straßburg haben den Notaren ausdrücklich versichert, das Geld auf Anforderung durch den päpstlichen Stuhl oder das Hl. Röm. Reich unverzüglich herauszugeben; ebenso dem Legaten seinen Rest von 300 flRh.

Überlieferung/Literatur

KONZ (Prp): Straßburg AM, AA, liasse 319, fol. 50. - LIT: 1) Über den Kreuzzugsablaß vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., III, 39 ff. - NB: 2) Es handelt sich um das Domherrenamt des Scolasticus.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19864, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-07-04_5_0_14_4_1_332_19864
(Abgerufen am 23.04.2024).