Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

Sie sehen den Datensatz 251 von insgesamt 2335.

Bartolomeo Costabili berichtet Hg Ercole d'Este von Ferrara: (1) Im Rat (Gericht) zu Innsbruck wirkt ein Vertrauensmann des Costabili (NN) mit, ein tüchtiger Mensch1) =homo da bene, ca 64 Jahre alt, der zwar nicht ständiges Mitglied des Rates ist, aber wegen seiner Klugheit allgemein, auch von KM sehr geschätzt wird. Er gibt sich als Freund des Hgs (von Ferrara) und wollte sich gestern über die Differenzen mit Mirandola informieren. NN hat im Rat (Gerichtssitzung) die Diskussion über den libello (?) des Gfen Gian Francesco della Mirandola angehört und sich darüber negativ geäußert. - (2) Hg Ercole d'Este darf nicht gegen die Armen und Unschuldigen von Mirandola zu Felde ziehen. Auch KM wird gegen Ferrara nichts unternehmen, was Hg Ercole vielleicht glaubte. NN wollte von Costabili auch wissen, was Gf Gian Francesco della Mirandola seiner Mutter und den Brüdern angetan habe. - (3) In Triest wurde in den vergangenen Tagen der Bruder des Pietro Bonomo gefangengenommen, der angeblich im Einvernehmen mit einigen seiner geflüchteten Verwandten den ehemaligen Bf von Triest (Achaz von Sebriach) vergiftet hatte. KM schickte 10 tüchtige Leute nach Triest, um den Verdächtigen den Prozeß zu machen. Pietro Bonomo2) ist unschuldig, so daß er das Btm behalten kann. Er hat sich allerdings nie weihen lassen und trägt auch weder geistl. Kleid noch Tonsur. - (4) B. Costabili glaubt, daß der Gf von Mirandola die Verbrechen der Bonomo gedeckt hat und dafür jetzt von Pietro Bonomo in Schutz genommen wird. Mirandola soll ein Fluchtort für solche Verbrecher sein. - (5) KM ist nach Ulm abgereist, und die Gesandten ziehen in Richtung Frankreich weiter, wo der Friede auf jeden Fall geschlossen werden soll. Yspruch 6. Junii 1502. - BARTHOLOMEUS COSTABILIS ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (ital. Brief, Ppr, Siegel fehlt): Modena AS, disp amb germ, busta 1. - NB: 1) Damit dürfte der Jurist Dr. Johannes Götzner (zu ihm vgl. Hollegger, Maximilian 1510-1519, 214 f. und Höflechner, Gesandte, 45 f.) gemeint sein, der 1502 noch nicht ständiges Mitglied des Innsbrucker Regiments war, sondern als Hausrat vor allem den Gerichtssitzungen beigezogen wurde. - 2) Zur Person: Höflechner, Gesandte, 27 f.; Naschenweng, Beiträge Diplomatie, III, 61; Lhotsky, Quellenkunde, 441 f.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19784, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-06-06_1_0_14_4_1_251_19784
(Abgerufen am 28.03.2024).