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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Die Raitkammer in Innsbruck an Hans von Stetten und Jakob Villinger: (1) Als Nachtrag zum früheren Bericht der Raitkammer, wem sie wieviel Getreide in Österreich zu kaufen1) und nach Tirol zu führen erlaubte, übersendet die Raitkammer eine Liste mit den inzwischen ausgestellten vergönbrief (Bewilligungen). - (2) Urban Ynntzinger soll 9 Schiffsladungen Getreide aus Österreich gelagert haben, wodurch zum spürbaren Nachteil KMs der Preis stieg. Stetten und Villinger sollen dies prüfen und gemeinsam mit den anderen (zu den Abrechnungen nach Linz) verordneten Räten eingreifen, um eine weitere Teuerung zu verhindern, weil das Star Korn jetzt bereits 33 kr und mehr kostet. - (3) Wegen der Ordnung für die vergönbrief hat die Raitkammer zwar noch keinen Befehl KMs erhalten, aber trotzdem soll keinem Ausländer ohne zwingenden Grund und ohne Befehl der Raitkammer der Kauf und die Ausfuhr von österreichischem Getreide erlaubt werden; Inntzinger hatte jedenfalls keine Bewilligung der Raitkammer. Insprugg 3. Juny 1502. - Raitcamer.

Überlieferung/Literatur

KOP-RE: Innsbruck TLA, miss 1502, fol. 117v. - LIT: 1) Über den österreichisch-bayerischen Donauhandel vgl. Stauber, Herzog Georg, 585 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19779, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-06-03_1_0_14_4_1_246_19779
(Abgerufen am 19.04.2024).