Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

Sie sehen den Datensatz 220 von insgesamt 2335.

KM (=Innsbrucker Regiment) instruiert seine Räte Christoph von Schrofenstein Koadjutor zu Brixen und Dompropst zu Trient, Hans von Königsegg Vogt zu Feldkirch, Ulrich von Rambswayg (Ramschwag) Vogt zu Gutenberg und Jakob Wittembach (Wittenbach) zu Verhandlungen mit den Vertretern des oberen Bundes in Churwalden auf dem Tag zu Chur am 29. Mai: (1) KMs Räte sollen den drit oberpundt dazu bewegen, mit KM dieselbe Einung abzuschließen, wie die zwei anderen Bünde, allerdings ebenfalls ohne die zwei Vertragsartikel, die KM diesen nicht zugestanden hat. Stattdessen soll auch dem oberen Bund folgendes in den Vertrag gesetzt werden: 1.: Im Kriegsfall ist zwar keine Partei verpflichtet, der anderen Knechte zu Hilfe zu schicken, aber es dürfen auch keine Knechte bei den jeweiligen Gegnern dienen. - 2.: Mit dem vaylen (wohlfeilen Kauf) sollen es gegeneinander gemäß dem alten Herkommen gehalten werden. - (2) Wenn der obere Bund oder die zwei anderen Bünde fordern, daß über diese Einungen eine gemeinsame Urkunde ausgestellt wird, sollen KMs Räte nur zustimmen, falls sonst die Einung mit dem oberen Bund scheitert. - (3) Falls der obere Bund vor dem Abschluß der Einung die Beilegung offener Streitfälle fordert, sollen KMs Räte dies mit dem Hinweis darauf ablehnen, daß die Einung den Austrag von Streitfällen regelt. Sollte der obere Bund trotzdem weiter darauf bestehen, sollen KMs Räte diesbezüglich einen weytern anstannd (Aufschub) aushandeln, damit die Einung nicht daran scheitert. - (4) Erst nachdem KMs Räte dies alles ausgehandelt haben, sollen sie von dem dritten man in den acht gerichten, so vnns noch nicht gesworn haben, den (Treu-)Eid entgegennehmen. - (5) Königsegg und Wittenbach sollen KMs Schlösser Castels und Pelfort besichtigen und dem Innsbrucker Regiment die Renovierungskosten berichten, die notwendig wären, damit KMs Vogt (der Acht Gerichte) darin wohnen kann. Innsprugg Monntag nach Suntag Trinitatis 1502.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): München BayHSA, ASA, ausw. Staaten: Schweiz, lit 4, fol. 191 f. - NB: A.a.O., fol. 192v findet sich die KOP der gleichzeitigen Instruktion an obgenannte kgl. Räte, den Bf Heinrich von Chur um seine Hilfe bei den Einungsverhandlungen mit dem obren Bund in Churwalhen zu bitten. - Vgl. dazu auch Nr 19770 ddo 1502 Mai 31 (Chur).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19754, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-05-23_1_0_14_4_1_220_19754
(Abgerufen am 29.03.2024).