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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Hg Georg von Sachsen instruiert seinen Rat Ritter Dr. Otto Spiegel zu Verhandlungen mit KM wegen des Aufgebots zum Türkenzug und wegen der Schulden, die KM beim Hg hat: (1) Zuerst (16. Jänner) befahl KM dem Hg, am 1. Juni persönlich mit seinem Aufgebot bei KM zu einem einjährigen Türkenzug zu erscheinen (Bd IV/1, Nr 15930), bald danach (9. März) aber, einen Rat für diesen Zug zu schicken (Bd IV/1, Nr 16190), und schließlich vor kurzem (26. April) erneut, persönlich samt ganzer Kriegsmacht zuzuziehen (Bd IV/1, Nr 16391). Hg Georg wußte daher nicht, wie er sich verhalten sollte, und dachte, daß das erste Zuzugsmandat KMs durch dessen zweites Schreiben hinfällig sei. Daher traf der Hg persönlich keine Vorbereitungen, was ihm auch deshalb schwer fiele, weil sein verstorbener Vater (Hg Albrecht von Sachsen) im Dienst KMs Leib und Gut verbraucht und Hg Georg nichts hinterlassen hat. - (2) Hg Georg hoffte auf die Hilfe KMs, die bisher jedoch ausblieb: KM verweigerte die Bestätigung dessen, was er Hg Georgs Vater gegeben hat (=das Hgtm Jülich-Berg), und hat nicht nur die Bezahlung der Schulden2) immer wieder hinausgezögert, sondern Hg Georg auch die jährlichen Zinse und Renten gewaldiglich entzogen, die sein Vater um eine große Summe auf die Mauten zu Linz und Engelhartszell kaufte, obwohl dieser Kauf von KM bestätigt und die Zahlungen von den dortigen Zöllnern eidesstattlich zugesichert worden waren. - (3) Derartiges ist keinem anderen im ganzen Reich widerfahren, und KM möge selbst beurteilen, ob damit die treuen Dienste von Hgs Georgs Vater abgegolten, Gerechtigkeit geübt und Hg Georg aus den zerrütteten Finanzen geholfen wird, so daß er KM dienen könne. Ganz offensichtlich ist hingegen, daß Hg Georg das Seine (=das Hgtm Jülich-Berg) nicht erhält, und daß KMs Sohn Ehg Philipp dem Vater Hg Georgs mit frembden vnuorsehenlichem eintragk (mit einem unvorhersehbaren Einwand) die Bezahlung der für Friesland ausgelegten 250.000 fl abgeschlagen hat. Daher befindet sich Hg Georg nun in einer solchen Notlage, daß er weder seinen fürstlichen Haushalt ausreichend finanzieren noch seinen Länder eine ordentliche Regierung einrichten kann. Weil es Hg Georg daher leider unmöglich ist, KM gegen die Feinde des christl. Glaubens mit Kriegsmacht zu begleiten, möge KM das Ausbleiben des Hgs nicht als Ungehorsam werten. - (4) KM möge Hg Georg unverzüglich die Schulden laut Brief und Siegel bezahlen, die gekauften Renten folgen lassen und das, was er Hg Georgs Vater verschrieben hat (=Hgtm Jülich-Berg), nicht verweigern. Nur dann wird sich die finanzielle Lage des Hgs so bessern, daß er KM gehorsam dienen kann. - (5) Wenn sich KM mit obiger Entschuldigung nicht zufrieden gibt sowie nicht eingesteht, daß er Hg Georg etwas verweigert, was er dessen Vater zugestand, und wenn KM gegen die Schulden und gegen die jährlichen Renten Einwände erhebt, ist folgendes zu erwidern: Niemand ist verpflichtet, etwas zu bewilligen, das über sein Vermögen geht. Falls KM den diesbezüglichen Angaben Hg Georgs nicht glaubt, kann sich KM ebenso leicht erkundigen, wie ihm Hg Georg dies klar und glaubwürdig belegen kann: daß KM dem Vater Hg Georgs und dessen Erben das Hgtm Jülich-Berg verschrieben, Hg Georg die Konfirmation aber verweigert hat, ist offenkundig; daß die Schulden bei Hg Georg unbezahlt sind und dieser bisher von den gekauften Renten keinen Pfennig erhielt, weiß KM selbst. - (6) Dr. Spiegel soll die Bezahlung der Schulden, eine Zahlungsanweisung wegen der Renten und Zinse sowie die Bestätigung der Lehensgnade (für Jülich-Berg) fordern. Wird dies abgelehnt, soll Dr. Spiegel dagegen protestirn und damit seinen Abschied nehmen; die endgültige Antwort KMs3) soll er schriftlich zu erlangen suchen. - (7) Zusatz von anderer Hand: Von den Zinsen aus den Mauten zu Linz und Engelhartszell stehen für zwei Jahre bis vergangene Ostern jährlich 6.296 fl 24 kr aus, was zusammen 15.592 fl 48 kr ausmacht. - Von den 48.188 fl 3 kr (Schulden), die in drei Terminen getilgt werden sollten, wurden zum ersten Termin nur 2.500 fl bezahlt, womit noch 45.688 fl 3 kr ausständig sind. - Im vergangenen Jahr zu Lichtmeß war die Bezahlung von 1.500 fl Schulden bei dem von Brandenstein fällig; weil KM nicht zahlte, mußten dies die Fsten von Sachsen übernehmen. - Die Gesamtsumme aller drei ausständigen Schuldposten beträgt 59.790 fl 51 kr. - Zuletzt soll Dr. Spiegel noch KM wegen der Hilfe ansprechen, die Hg Albrecht von Sachsen für die Befreiung seines Sohnes Hg Heinrich zugesagt worden war.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): Dresden SächsHSA, loc 10373, Hg Georgs von Sachsen Schuldforderung an das Haus Österreich 1501-36, fol. 225-227. - NB: 1) Das Stück muß nach dem 26. April, dem Datum des in der Instruktion genannten dritten Türkenzugsmandates KMs (Bd IV/1, Nr 16391), und vor dem 19. Juni, dem Datum der Anhörung Dr. Spiegels durch KM (Bd IV/1, Nr 16881) entstanden sein, weshalb ungefähr Mitte Mai wahrscheinlich ist; wegen der auffallenden Ähnlichkeit der Antwort Hg Georgs auf KMs drei Türkenzugsmandate mit jener Pfgf Philipps, wurde das Stück hier im Anschluß an Nr 19742 eingereiht. - 2) Über die "Sachsenschulden" vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., V, 82 ff. - 3) Zu den Antworten KMs vgl. Bd IV/1, Nr 16627, 16881.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19743, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-05-18_2_0_14_4_1_208_19743
(Abgerufen am 19.04.2024).