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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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KM (=Innsbrucker Regiment) instruiert seine Räte Gf Wolfgang von Fürstenberg, KMs Hofmarschall und obersten Hauptmann der Landvogtei im Elsaß, Frh Kaspar von Mörsberg und Belfort, Ludwig von Masmüster und Sigmund Häl zu Verhandlungen mit den Landschaften der Fstmer und Länder Elsaß, Sundgau, Breisgau und Schwarzwald: (1) KMs Räte sollen mit den Landschaften laut der ersten Instruktion verhandeln, wie man die Vorlande durch Befestigung der Städte, Märkte und Schlösser sichern, einen Proviantvorrat anlegen und den Adel rüsten kann, da KM wegen der vielen bisherigen Kriege allein dazu nicht in der Lage ist. Die Landschaften sollen selbst Vorschläge machen, wie den Vorlanden am besten geholfen wäre. - (2) Von sich aus sollen KMs Räte das Ungeld1) vorschlagen, das eine große finanzielle Hilfe wäre und nur für die Vorlande verwendet werden soll. Wenn die Landschaften darauf nicht eingehen, sollen KMs Räte wegen des Ungelds laut der ersten Instruktion weiterverhandeln. - (3) Die Städte Ensisheim und Radolfszell, wenn eine der beiden nicht will dann Villingen, sollen sich als Bürgen für KM gegenüber KMs Rat Gf Johann von Sonnenberg verschreiben, wie das früher bereits andere Städte taten. Dafür sollen diese Städte von KM 200-300 flRh als Baugeld sowie zum Kauf von Geschützen, Pulver und Proviant erhalten. - (4) Die Beschwerden der Landschaften aus dem Frickental, Melibach vnd Reintal sollen möglichst gütlich beigelegt werden; zu Schwieriges ist dem Innsbrucker Regiment vorzulegen. - (5) Der Streit von Bürgermeister und Rat zu Waldkirch mit dem dortigen Propst soll gütlich beigelegt werden; scheitert dies, ist dem Innsbrucker Regiment zu berichten. Innsprugk Phintztag nach Sunntag Jubilate 1502.

Überlieferung/Literatur

KOP-RE: Innsbruck LA, kb 1502/X/25, fol. 23-24. - LIT: 1) Das Ungeld konnte in Tirol und in den Vorlanden erst um 1550 gegen den zähen Widerstand der Landschaft durchgesetzt werden; dazu vgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 263 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19688, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-04-21_3_0_14_4_1_150_19688
(Abgerufen am 18.04.2024).