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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Heinrich Wolf (von Wolfstal) legt eine vorläufige Abrechnung seiner Schuldforderungen an KM vor: (1) Insgesamt schuldet ihm KM 40.944 flRh, da Wolf 8.412 flRh an die Hofkammer, 29.032 flRh für Seidengewand, 4.000 flRh an den Kammermeister und 9.500 flRh an (den Hofschneider) Meister Martin (Trumer) gezahlt hat, wovon 10.000 flRh abzuziehen sind. - (2) H. Wolf hat für obige 40.944 flRh zwar eine Obligation erhalten, aber sich in einem Revers gegenüber KM verpflichtet, sie nicht einzufordern, weil diese Abrechnung nur vorläufig in grossen posten vorgelegt wurde. H. Wolf wird KM durch eine genaue Abrechnung zufriedenstellen. Insprugkh 10. Aprillis 1502.

Überlieferung/Literatur

KOP-RE: Wien HKA, gb 12, fol. 243=272.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19663, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-04-10_2_0_14_4_1_125_19663
(Abgerufen am 28.03.2024).