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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an Hans von Stetten, Kammermeister der nö. Länder: (1) Gilg Tettenhaimer, Mautner zu Linz, hat zum Unterhalt des (nö.) Regimentes zu Linz und für anderen dringenden Bedarf 400 flRh dargeliehen und bittet um Rückzahlung dieser Summe. - (2) KM befiehlt H. von Stetten, er soll mit Tettenheimer abrechnen und ihm diese 400 flRh von jenem Geld zurückzahlen, das aufgrund des Gossembrot Vertrages für das (nö.) Regiment bestimmt ist. Innsprugkh 30. Marcy 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 11, fol. 32=60. - NB: Das Stück wurde offenbar in enger Zusammenarbeit mit dem nahen Kgshof von der in Innsbruck zurückgebliebenen Hofkammer ausgefertigt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16299, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-30_4_0_14_4_0_477_16299
(Abgerufen am 24.04.2024).