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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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Heinrich Wolff, Bürger zu Nürnberg, bekundet, daß Rat und Gemeinde der Stadt Nürnberg KM für seinen besonderen Bedarf bei seinem Aufbruch vor etwa 10-12 Tagen 6.000 flRh bar dargeliehen haben. KM hat die Stadt mit dieser Summe auf seinen Zoll zu Engelhartszell an der Donau verwiesen. - Weil KM diese Anweisung in der Hofkammer nicht unterzeichnet hat, will der Zöllner das Geld nicht ausfolgen. KM hat nunmehr eine neue Verschreibung ausgestellt, die der Hofkammerordnung entspricht, und diese dem Wolf übergeben. Inspruck auff den hl. Ostertag 1502. - KV: Registrata li(bro) 10, fol(io) 150.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Aufdrucksiegel erhalten): Wien HHSA, AUR.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16285, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-27_1_0_14_4_0_460_16285
(Abgerufen am 29.03.2024).