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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an den Vizedom der Steiermark (Leonhard von Ernau): (1) KM hat den Zimmermann Hans Telhas von Kempten, der ihm als hervorragender Meister gelobt wurde, zu seinem Werkmeister für Rechen- und Wasserbauten zu Aussee, Gmunden, in Inner- und Vordernberg bestellt. - (2) Meister Telhas soll für sich selbst pro Woche als Sold und Lieferung für ein Pferd und als Zehrung 21/2 flRh beziehen; sein palier (Vorarbeiter) soll pro Tag 10 kr erhalten; seine Knechte, die er mitbringt, erhalten pro Tag 8 kr; die einheimischen Knechte, die ihre Arbeit von Haus aus verrichten, erhalten nur die Zehrung und keinen Lohn. - (3) KM befiehlt dem Vizedom, dem Werkmeister und dessen Knechten, wenn sie in Innerberg und Vordernberg arbeiten, die oben genannten Löhne auszuzahlen und sich dabei durch den Gossembrot Vertrag nicht beirren zu lassen. Innsprugkh 23. Marcy 1502. - (4) (Nachschrift): Meister Telhas und seine Knechte sollen einen Vorschuß für die Reise in die nö. Länder aus dem Pfannhaus in Hall erhalten. - (5) Ähnliche Weisungen ergingen an die Amtleute zu Gmunden und Aussee.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 11, fol. 29 f.=57 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16277, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-23_6_0_14_4_0_452_16277
(Abgerufen am 28.03.2024).