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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg: Gf Wolfgang von Newenkolberg (Neuen-Kolberg) ist gegenüber KM und Hg Georg von Bayern straffällig geworden, =in missbraucht vnd verhandlung komen, weshalb ihn der Hg gefangennehmen lassen wird. - Da der Gf etliches von seinem Hab und Gut in die Reichsstadt Regensburg geschickt hat, befiehlt KM dem Kämmerer und Rat, seinen beiden verordneten Kommissaren, die Hg Georg nach Regensburg schicken wird, die Truhen und anderen Behältnisse mit diesen Gütern samt einer weyblichen person genannt Ells zu übergeben, die Kolbergs beyschlaff (Konkubine) ist. Inzwischen sollen Kämmerer und Rat verhindern, daß die Frauensperson entflieht oder etwas von den Gütern wegkommt, bevor alles zu Hg Georg nach Landshut gebracht ist. Stambs Mitwoch nach Sontag Dominj1) 1502, Röm. 17. - HZ: P.r.p.s. - KV: A.m.d.r. prop. - CASPAR ZIEGLER ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Spuren eines Aufdrucksiegels als Verschlußsiegel): München Bayer. HSA, Abt. I, RL Regensburg 311 1/2, Nr 25. - NB: 1) Aufgrund des Itinerars ist hier mit Sontag Dominj wohl Domine in der vasten = Palmsonntag gemeint. - Vgl. auch Nr 16455.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16273, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-23_2_0_14_4_0_448_16273
(Abgerufen am 28.03.2024).