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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an alle geistl. und weltl. Fsten, Prälaten, Frhn, Ritter, Edelknechte, Amtsträger, Magistrate und Untertanen des Reiches und seiner Erbländer: (1) KMs Rat Bf Matthias (Scheit) von Seckau bat KM um Hilfe, weil ihm Adam Schulteti (Sculteti1)), der für Propst und Kapitel von Seckau etliche Appellationen und scheltprief verfaßte, und Wilhelm Rosenlacher, der (notarielle Abschriften von) etlichen, ebenfalls Bf Matthias betreffenden päpstlichen Breven und Gerichtsakten, =acta, anfertigte, keine Abschriften und Notariatsinstrumente davon geben wollten und nun außer Landes sein sollen. - (2) KM befiehlt allen obgenannten Fsten etc., dem Bf Matthias bei beiden obgenannten Notaren die für den Bf wichtigen Abschriften und Notariatsinstrumente zu erlangen; im Weigerungsfall soll man sie dazu zwingen und dann ihres Amtes entheben. Ynsprukh Mittichen nach Judica 1502. - KV: Expeditum.

Überlieferung/Literatur

KONZ (Ppr): Wien HHSA, ma 7a/1, fol. 28 f. - NB: 1) Er war der Prokurator des Seckauer Domkapitels in dessen Streit mit Bf Matthias Scheit. Vgl. dazu auch das Schreiben des Sculteti im zweiten Teil dieses Bandes unter 1503 Jänner 11 Salzburg.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16228, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-16_4_0_14_4_0_402_16228
(Abgerufen am 20.04.2024).