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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KMs Instruktion, was Paul von Liechtenstein, Marschall des Innsbrucker Regimentes und Pfleger zu Schenna, mit dem Ebf Leonhard von Salzburg verhandeln soll: (1) KM ist bereit, dem Ebf Schloß, Stadt und Hft Gmünd im Fstm Kärnten mit dem Recht des ewigen Wiederkaufes für 16.000 flRh zu verkaufen. - (2) Der Ebf wünscht, daß der neue Aufschlag zu Gmünd, den sich KM im Verkauf vorbehalten hat, nicht zu Gmünd, sondern in Lieseregg eingehoben wird, was für KM aus mehreren Gründen nicht annehmbar ist. KM hat den Verkaufbrief - ausgenommen diesen Artikel - entsprechend den Wünschen des Ebfs ausfertigen lassen. - (3) Liechtenstein soll vom Ebf fordern, daß er den Kaufbrief so annimmt und dem Liechtenstein den Gehorsambrief (an die Untertanen) sowie die 16.000 flRh unverzüglich übergibt, da KM dieses Geld dringend braucht. KMs Hauptmann soll Schloß, Stadt und Hft Gmünd dem Ebf unverzüglich abtreten. - (4) Wenn der Ebf den Kaufvertrag mit Beibehaltung des Aufschlages zu Gmünd nicht annehmen will, so soll sich Liechtenstein davon nicht leicht abbringen lassen; nur wenn es nötig ist, soll Liechtenstein einen anderen Kaufbrief mit der Verlegung des Aufschlages von Gmünd nach Lieseregg vorlegen und auf raschen Abschluß sowie Übergabe des Geldes drängen. - (5) Um den Ebf günstig zu stimmen, soll Liechtenstein den Keutschacher Vettern den Kaufvertrag betreffend das Landgericht in der Reifnitz (vgl. die Nrn 16223 und 19265) übergeben. - (6) Liechtenstein soll die Kaufsumme von 16.000 flRh, desgleichen die Nachzahlung der Keutschacher Vettern von 600 flRh sowie die Verschreibung des Ebfs betreffend die Gemsenjagd zu Gmünd an sich nehmen und sofort die Gläubiger befriedigen, die von diesem Geld zu bezahlen sind1). - (7) Der Ebf von Salzburg hat vor einiger Zeit KM 8.000 flRh dargeliehen, wofür Gf Heinrich zu Hardegg und Paul von Liechtenstein Bürgschaft leisteten. Da KM dieses Darlehen derzeit wegen des drohenden Türkenkrieges und anderer Geschäfte nicht zurückzahlen kann, möge Liechtenstein um eine Stundung auf ein Jahr sich bemühen und zusammen mit Gf Hardegg weiterhin Bürgschaft leisten. Ynnsprugk Mitwoch 23. February 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 200v ff.=229v ff. - NB: 1) Die Aufstellung der Schulden, die Liechtenstein sofort bezahlen soll, findet sich a.a.O., fol. 203 f.=232 f.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16105, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-23_2_0_14_4_0_278_16105
(Abgerufen am 25.04.2024).