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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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Gedachtnus (Instruktion) für die Verhandlungen, welche Herr Ersamo (Dr. Erasmus Toppler) im Auftrag des Kardinals Ste Crucis (Bernardino Carvajal) mit Hg Albrecht von Bayern über folgende drei stucke führen soll: 1.) Der Hg soll sich der Anliegen vnsers allerheiligsten vatters des Papstes annehmen, dann wird auch dieser die Ehre und die Anliegen des Hgs fördern. Erasmus soll den Hg von allen Verhandlungen in Kenntnis setzen, die wegen des stifts ... zu Munchen stattfanden, was jedoch ein Jahr lang bis zum 1. Dezember 1502 geheimzuhalten ist. - 2.) Zumindest dem Kardinal (Carvajal) schrieb KM, daß er nie im Sinn gehabt habe, die Heirat zwischen (der Tochter Papst Alexanders VI.) Lucrecia von Borgia und Alfonso, dem erstgeborenen Sohn des Hgs von Ferrara (Ercole d'Este), zu verhindern; daher unternahm KM auch nichts mehr, nachdem er vom Abschluß der Heirat erfahren hatte, sondern tat dies nur vorher auf Anrufen etlicher Untertanen. Was dem Papst genehm ist, sei auch KM recht. - 3.) Hg Albrecht möge mit KM über die Art reden, wie dem Papst aus der Kanzlei geschrieben wird: weil derzeit die Stellung, =macht, KMs höher (als die des Papstes) zu sein scheint, =hoher gewendet erscheint, möge seiner Heiligkeit geziemender und guttiger geschrieben werden. Weiters möge Hg Albrecht heimlich mit KM verhandeln, daß dieser auf dem Frankfurter (Reichs-)Tag bei den Verhandlungen des päpstlichen Legaten (Raimund Peraudi) über ein Bündnis gegen die Türken nicht dagegen ist, den Papst als Haupt dieses Bündnisses einzusetzen, weil der Türkenkrieg hauptsächlich mit den päpstlichen Zehenten und jubiljaren (Jubiläumsjahresablässen) geführt werden wird. Dadurch würde KMs Einvernehmen mit dem Papst sichtbar werden und KM könnte umso mehr für den gemeinen Nutzen tun; andernfalls könnten vielleicht viele seiner Vorhaben vor der Zeit scheitern. - (4) Der Papst persönlich erteilte Erasmus den besonderen Auftrag an Hg Albrecht, mit KM zu verhandeln, damit der Papst in das neue Bündnis zwischen KM und dem Kg von Frankreich aufgenommen wird, oder KM, falls ihm das lieber ist, mit dem Papst ein Geheimabkommen, =sunder heimlich verstentnus, zur gegenseitigen Hilfsverpflichtung in allen Fällen abschließt.

Überlieferung/Literatur

ORG (Prp): München BayHSA, ASA, fst sach, lit 261, fol. 3-3v. - NB: Diese Gedächtnisnotiz Dr. E. Topplers stammt zwar höchstwahrscheinlich aus dem Jahr 1501, trägt aber von späterer Hand den Vermerk "Hg Albrecht um Cardin. St. Crucis 1502" und wurde hier bei Nr 16034 eingereiht, weil sie inhaltlich obigen Bericht des Contarini ergänzt.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16035, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-08_2_0_14_4_0_204_16035
(Abgerufen am 16.04.2024).