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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM bestellt Kaspar Weyß bis auf Widerruf zu seinem Landschreiber in der Landgft Nellenburg: (1) K. Weyß soll das fleißig versehen, dem Vogt und Amtmann zu Nellenburg behilflich sein und Amtsgeheimnisse bis zu seinem Tod verschweigen. - (2) Er soll die Untertanen mit dem Schreibergeld nicht überlasten, KMs Nutzen fördern, Schaden abwenden und sich gegenüber KM eidlich verpflichten, alles zu tun, was ein Landschreiber seinem Herrn schuldig ist. Dafür soll ihm alles zustehen, was die anderen Landschreiber bisher erhalten haben. Ynnsprugg 30. Januari 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, bek 1502-1505, fol. 50v. - NB: In Innsbruck TLA, eub 1502, fol. 112 findet sich der gleichzeitige Befehl an Vogt und Amtmann zu Nellenburg, das Landschreiberamt samt dem Landgerichtssiegel und allen Registern von Hans Pollinger einzuziehen und dem K. Weyss zu übergeben.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15986, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-30_4_0_14_4_0_154_15986
(Abgerufen am 20.04.2024).