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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KMs (=Hofkammer) Mandat wegen des Holzes im Eisenerz: (1) KM hat erfahren, daß die Einwohner im Eisenerz bei Leoben die Wälder roden, schwenden, brennen und aushacken, wodurch das Jungholz verwüstet und das Kammergut geschädigt wird. - (2) KM gebietet streng, daß die Amtleute den Untertanen bei Androhung schwerer Strafe verbieten, die Wälder zu roden oder zu verhauen. Das Holz ist allenthalben zu hegen, damit das Kammergut keinen Schaden nimmt. Actum Innsprugk 22. January 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 162v=190v.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15955, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-22_1_0_14_4_0_122_15955
(Abgerufen am 19.04.2024).