RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1
Sie sehen den Datensatz 122 von insgesamt 3832.
KMs (=Hofkammer) Mandat wegen des Holzes im Eisenerz: (1) KM hat erfahren, daß die Einwohner im Eisenerz bei Leoben die Wälder roden, schwenden, brennen und aushacken, wodurch das Jungholz verwüstet und das Kammergut geschädigt wird. - (2) KM gebietet streng, daß die Amtleute den Untertanen bei Androhung schwerer Strafe verbieten, die Wälder zu roden oder zu verhauen. Das Holz ist allenthalben zu hegen, damit das Kammergut keinen Schaden nimmt. Actum Innsprugk 22. January 1502.
Überlieferung/Literatur
RE: Wien HKA, gb 12, fol. 162v=190v.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XIV,4,1 n. 15955, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-22_1_0_14_4_0_122_15955
(Abgerufen am 19.04.2024).