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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an Leonhard von Ernau, Vizedom in der Steiermark, betreffend die Säumigkeit der alten Amtleute: (1) Die alten Amtleute haben über ihre Einnahmen und Ausgaben noch keine Schlußabrechnung gelegt, obwohl ihnen dies jüngst befohlen wurde. - (2) KM befiehlt dem Vizedom, diese alten Amtleute demnächst zur Abrechnung vorzuladen. Wenn alles in Ordnung ist, sollen sie ihre Raitbriefe erhalten. Amtleute, deren Abrechnung nicht in Ordnung ist, sollen mit einem Gutachten an die Hofkammer gemeldet werden. Ynnsprugk 20. January 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 161v=189v. - LIT: Über die regelmäßigen Abrechnungen der Amtleute vgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 236 f., 259 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15948, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-20_6_0_14_4_0_115_15948
(Abgerufen am 20.04.2024).