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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Kfst Ebf Berthold von Mainz: (1) Die Türken haben das griechische Kaisertum und viele christliche Kgre und Länder erobert, eine unnennbare Zahl von Christen getötet oder verschleppt und die türkische Macht so gestärkt, daß sie, wenn ihnen nicht eilends Widerstand geleistet wird, in Kürze weit in die Christenheit vorstoßen werden; hernach könnte ihnen in Ewigkeit kein Widerstand mehr entgegengestellt werden. - KM war lange Zeit mit dem Kg von Frankreich verfeindet. Während dieser Zeit konnte nichts gegen die Türken unternommen werden. Sie brachten unterdessen weitere Christen unter ihre tyrannische Herrschaft und unter ihren falschen Glauben, der zu ewiger Verdammnis führt. - (2) KM hat als Haupt und Beschirmer der Christenheit und aus anderen Gründen zum Nutzen des Glaubens und des Reiches mit dem Kg von Frankreich Frieden gemacht und die Durchführung des schon lange geplanten Türkenzuges beschlossen. Der Papst, die Kge von Frankreich, Spanien und Ungarn, die Venezianer und andere italienische Kommunen haben KM für den Türkenzug Hilfe zugesagt. - (3) KM ermahnt den Mainzer beim Heil seiner Seele und bei den Pflichten, durch die er dem christlichen Glauben und KM verbunden ist, vonn stund an KM als Haupt und Beschirmer der Christenheit zuzuziehen, seine Landstände zu versammeln und sie bei ihrer Ehre und Pflicht zur Hilfeleistung zu veranlassen sowie mit dieser Hilfe am 1. Juni (1502) bei KM zu erscheinen. KM will der Christenheit einen Weg bereiten, damit sie desto besser in die Türkei einmarschieren kann. - (4) Desgleichen sollen die heidnischen Kge, die mit den Türken im Krieg stehen, gestärkt und auch andere, mit den Türken verfeindete Mächte, zu denen KM Gesandtschaften schickt, gleicherweise zur Hilfeleistung bewogen werden. Dadurch soll der christliche Glaube gerettet und die von den Türken unterworfenen christlichen Länder von der türkischen Tyrannei und ihrem boesem glauben befreit werden. - KM wird das eingesammelte Kruziat- und Jubiläumsgeld nur für den Türkenzug verwenden. Der Mainzer möge KM nicht im Stiche lassen. Jnsprugk 16. Januarij 1502, Röm. 16. Hung. 12. - (5) (Nachschrift): Da die Türken ohne Unterlaß im Sommer und im Winter Krieg führen, würde KM, wenn er nur eine kürzere Zeit im Felde bliebe, die Türken eher stärken; KM will daher ein Jahr lang gegen sie im Felde bleiben, da nach KMs Kriegserfahrung die Winterszeit ihn daran nicht hindert. Der Mainzer soll daher mit seiner Hilfe auch auf ein Jahr gefaßt sein. Datum vt in litera.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): Weimar ThHSA, reg E, fol. 25b, Nr 49, fol. 1. - NB: Ein ähnlicher Aufruf an die Stadt Straßburg unter dem gleichen Datum findet sich als ORG (Ppr, Aufdrucksiegel) in Straßburg AM, AA, liasse 319, fol. 33 und als REG bei Koch, Beiträge Handschriften (1850), 98. - REG: Diederichs, Maximilian Publizist, 110, Nr 33 (Kopfregest). - LIT: Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., III, 11 ff., 16 ff., 49 ff., 451; Mehring, Peraudi als Ablaßkommissar, 357 ff.; Filek-Wittinghausen, Maximilian 1502, 6 ff., 75 f., 114; Diederichs, Maximilian Publizist, 43 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15929, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-16_2_0_14_4_0_96_15929
(Abgerufen am 20.04.2024).