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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM bekundet: (1) KM hatte Bf Veit von Bamberg für den Empfang seiner Regalien (Lehens-)Urlaub bis vergangenen Dreikönigstag (6. Jänner 1502) gewährt1) und zusätzlich erlaubt, inzwischen den Blutbann auszuüben und (die Acht und Banngewalt) seines Landgerichts zugebrauchen. - (2) Weil es dem Bf aufgrund der ihm begegneten widerwertigkait2) aber bisher weder möglich war noch jetzt ist, KM weit nachzureisen, gewährt ihm KM für den Empfang seiner Regalien einen weiteren Aufschub bis kommenden Michls tag (29. September) und erlaubt ihm inzwischen die Ausübung des Blutbanns in seinem Landgericht. Dann jedoch hat der Bf persönlich vor KM und dem Reich zum Empfang der Regalien zu erscheinen und muß KM inzwischen dauon treu, gehorsam, dienstbar und gewerttig sein. Ynnsprugg Phynntztag nach st. Erhards tag 1502, Röm. 16. Hung. 12. - KV: A.m.d.r. prop. - SERNTEIN ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Aufdrucksiegel): Bamberg SA, A20, L2, Nr 87. - NB: 1) Vgl. Nr 12594; zu den vorausgegangenen Lehensurlauben vgl. die Nrn 11886, 11960 und 12270. - 2) Zu den Fehden und Streitigkeiten, in die der Bf von Bamberg verwickelt war, vgl. die Nrn 14592, 14710, 14746, 14813, 14853, 15438 und 15440.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15906, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-13_3_0_14_4_0_73_15906
(Abgerufen am 10.04.2024).