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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM bekundet: (1) Zwischen KM einerseits und zehn namentlich genannten Bürgern der Stadt Luzern bestehen Rechtstreitigkeiten, welche kraft des Vertrages zwischen KM und den Eidgenossen durch Fstbf Haug von Konstanz am 24. Jänner zu Konstanz in einem Güteverfahren verhandelt werden sollen. - (2) KM hat den Bf gebeten, sich des Güteverfahrens anzunehmen, und verspricht, den Bf und sein Hochstift deshalb unangelangt, =unangelanngt, zu lassen und sich in das Verfahren nicht einzumischen. Innsprugk Montags nach Erhardi 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, kb 1502/X/25, fol. 17. - NB: A.a.O., fol. 17 ff. findet sich die Bestellungsurkunde KMs für M. Breisacher, Heinrich Butsch Hubmeister zu Feldkirch und Peter Andress von Aldendorf zu seinen bevollmächtigten Anwälten zwecks Führung dieses Güteverfahrens.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15889, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-10_5_0_14_4_0_56_15889
(Abgerufen am 28.03.2024).