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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofrat) an den obersten Hauptmann sowie die Statthalter und Regenten der nö. Länder zu Linz: (1) Gf Philipp von Nassau, Herr zu Idstein, brachte KM vor, daß die Leute von Ober Greissenstetten seit etlichen Jahren das Holzgeld nicht mehr leisten, das sie alljährlich KMs Hft Wolkerstorff (Wolkersdorf / Niederösterreich) schuldig sind. - (2) Weil KM dieses Holzgeld lange Zeit in unwidersprochener gewere hatte, soll das nö. Regiment die Leute von Ober Greissenstetten dazu verhalten, Gf Philipps Hauspfleger zu Wolkersdorf sofort das ausständige Holzgeld zu bezahlen und künftig zum Fälligkeitstermin zu leisten. - (3) Nach Zahlung des Ausstandes soll das nö. Regiment begründete Einwände gegen die Leistung des Holzgeldes an KM weiterleiten, den Leuten von Ober Greissenstetten (?) inzwischen aber keinen Aufschub gewähren, da KM zur Wahrung seiner posseß vnd gewer dem Gfen Philipp von Nassau befohlen hat, das Holzgeld mittels Pfändung einzutreiben, falls dessen Bezahlung weiter verweigert wird. Ynsprugg am Newen Jars tag 1502, Röm. 16. - KV: C.d.r. in cons. - SERNTEINER ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Wien HHSA, ma 7a/1, fol. 5.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15839, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-01_4_0_14_4_0_4_15839
(Abgerufen am 18.04.2024).