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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM überträgt dem treuen Hans von Thurn, KMs Rat und Hptm zu Sanndt Veyt am Pflaum (Rijeka-Fiume) das Schloß Tersatt samt allen Nutzungen, Renten, Gülten, Gerechtsamen, Roboten etc. und anderen Zugehörigkeiten nichts davon ausgenommen unter denselben Bedingungen zur Verwaltung, wie dies einst wld die Raub (Rauber?) von KM innehatten. Thurn soll das Schloß behüten und KM bzw. dessen Erben gewärtig sein; er soll auch ohne KMs Wissen und Willen keinen Krieg, Fehde oder Feindschaft beginnen und das Schloß KM allzeit offenhalten und die, welche KM hineinverordnet, hinein und hinaus lassen. Weiters soll er ohne KMs Erlaubnis keine Baumaßnahmen am Schloß vornehmen und die armleutt und Holden, die zum Schloß gehören, über die gewöhnlichen Renten, Gülten und Robote nicht unbillig beschweren, sondern sie bei ihren alten Rechten handhaben und bleiben lassen. Wird Thurn durch KM oder dessen Erben aufgefordert, das genannte Schloß abzutreten, so soll er dies samt dem Zeug, Urbar, den Registern und anderem Zubehör ohne Weigerung oder Verzug übergeben, wie er es KM gegenüber gelobt hat. Ynnsprugg Sambstag nach Frannziscus tag 1499.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 5, fol. 27=12.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9444, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-10-05_1_0_14_3_1_457_9444
(Abgerufen am 19.04.2024).