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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM hat in vergangener Zeit wld Reinhard von Schaunburg und dessen Erben die zwei Dörfer Merxheim und Rettershaim, wie sie diese vormals vom Haus Österreich pfandweise innehatten, weiter verpfändet und den Pfandschilling nicht erhöht, laut darüber ausgegangener Urkunde. Wenn KM die genannten Dörfer gegen Entrichtung des Pfandschillings vom Schaunburg zurücklöst, so sollten diese jedoch für die 100 flRh Dienstgeld, die ihm KM zugesagt hatte, solange in seinem Besitz bleiben, bis KM ihn mit einem Amt versehen hat, das ihm jährlich 100 flRh einbringt, laut dem Gnadbrief, der darüber ausgegangen ist. Für ihre treuen Dienste bestätigt KM den Erben diese Gnade, die KM ihrem Vater zuteil werden ließ. Wolfach Samstag vor st. Egidien tag 1499.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, bek 1499-1501, fol. 56v f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9412, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-08-31_2_0_14_3_1_424_9412
(Abgerufen am 29.03.2024).