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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM antwortet Mgf Kasimir von Brandenburg und seinen anderen Räten (=Ph. von Nassau, P. v. Liechtenstein und Z. von Serntein) in Basel auf deren Schreiben über die Friedensverhandlungen mit den Eidgenossen: KM ist mit den Artikeln einverstanden, mit denen seine Räte die ihnen am 21. August von Galeazzo (Visconti) übermittelten schweizerischen Kapitel beantwortet haben. Für KM unannehmbar ist der Artikel, in dem die Schweizer zur Vermeidung künftigen Streits das Landgericht im Thurgau verlangen, das bisher die Stadt Konstanz innehatte. Weil aber die Eidgenossen wieder in KMs und des Reiches Gnade als ain glid desselben reichs kommen sollen, wie sie selber und wie auch die kgl. Räte in ihren Kapiteln kundtun, sollen KMs Räte dem Galeazzo (als Vermittler offiziell) erklären, daß das Landgericht weiter im Besitz von Konstanz bleiben soll; Galeazzo soll aber dann den Eidgenossen raten, in Hinkunft KM und dem Reich gehorsam zu sein, dann werde KM ihnen in dieser und in anderen Fragen geneigt sein. KMs Räte berichteten von ihrem Vorschlag in ihren Antwortkapiteln, daß alle noch nicht bezahlten Brandschatzungen und Schatzgelder nicht bezahlt werden sollen; zugleich erinnerten sie KM an seinen Befehl an Galeazzo, bei den diesbezüglichen Verhandlungen die Bewohner des Walgaues auszunehmen, die den Schweizern im geheimen 8.000 flRh Brandschatzung bezahlen sollen. Weil aber die Eidgenossen so sehr auf die Bezahlung der Brandschatzungsgelder bestehen, und KM den Frieden nur ungern daran scheitern lassen würde, erlaubte er dem Hg von Mailand zu Gefallen dem Galeazzo, diese Gelder auf halben teil zu bringen. KM ersah aus dem Schreiben seiner Räte, daß sie zu sehr nachgeben, um zu einem klaren und endgültigen Frieden zu kommen. KM wünscht das nicht: zwar sollen alle Kapitel endgültig, aber vinster, tunckel vnnd in der gemain formuliert sein; je unklarer der (Friedens-)Vertrag ist, desto lieber ist es KM. Die Gründe dafür hat KM ihnen nur mündlich mitgeteilt und ihnen darüber nichts Schriftliches gegeben, weil alles in ainem schein dem Hg von Mailand übermittelt wird. In den Antwortkapiteln der Räte KMs ist weiters enthalten, daß jede Partei der anderen alle eingenommenen Schlösser, Landschaften, Städte und Obrigkeitsrechte zuzückgibt, die Untertanen aus ihrer Pflicht entlassen werden und Geistliche wie Weltliche wieder in den Besitz der vor dem Krieg innegehabten Lehen, Pfandschaften, Zinse etc. kommen sollen; die Höhe der Wiedergutmachung von schmachait, Schäden und Unkosten sollen der Hg von Mailand oder dessen Orator Galeazzo festlegen. Weil KM den Galeazzo dafür für zu ring vnnd vnangesehen hält, sollen die kgl. Räte die diesbezügliche Entscheidung nur dem Hg zuschreiben, und zwar vinster, tunckel vnnd in gemain. Dieser soll sie nämlich nicht jetzt, sondern später treffen, weil KM glaubt, daß die Eidgenossen nur deshalb so rasch durch Galeazzo über Schadenersatz etc. entscheiden lassen wollen, um den Abzug von KMs Truppen zu erreichen und ihn dann abermals zu vbereylen, wie das schon ihre Vorfahren mit KMs Vorfahren gemacht hätten. KM wird seinen Räten noch 200 flRh Zehrgeld schicken lassen. Der frz. Ebf (von Sens), der sich bisher bei den Eidgenossen aufgehalten hat und in Kürze nach Basel kommen soll, darf nicht an den Verhandlungen teilnehmen, weil KM ihm nicht traut. Die kgl. Räte sollen mit beiliegender Kredenz (Nr 9407) die Stadt Basel auffordern, den Ebf, der von KM kein Geleit hat, in Gewahrsam zu nehmen, bis ihn KM wegen der Schmähreden zur Rechenschaft ziehen kann, die der Ebf in der Schweiz über KM und das Reich gehalten hat und jetzt wohl auch in Basel halten wird. Den in Rheinfelden liegenden Reitern KMs sollen die kgl. Räte befehlen, den frz. Ebf zu KM zu bringen, wenn sie ihn im Felde antreffen. Die Räte haben KM ihre Erkundigungen über die Vorhaben der Eidgenossen nach Abschluß des Friedens mitgeteilt und gebeten, die vier Waldstädte (Waldshut, Säckingen, Laufenburg und Rheinfelden) mit Geschütz zu versehen sowie unverzüglich (den obersten Feldzeugmeister) Hans Kaspar von Laubenberg zu ihnen zu schicken. KM hält es nicht für notwendig, Laubenberg und noch mehr Kriegsvolk in die Waldstädte zu entsenden, weil diese schon eine Besatzung von rund 1.000 Mann haben; KM wird aber unverzüglich drei Büchsenmeister dorthin beordern. Straßburg Freytag st. Bartholomeus abennd 1499, Röm. 14. HZ: MAXIMILIANUS rex ss. KV: A.m.d.r. in cons. M. LANNG ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Wien HHSA, ukd (liegt bei 1499 September 22 Basel, fol. 29-32). KOP (Ppr): Wien HHSA, Schweiz, Karton 2, fasz 1499, fol. 121-125. LIT: Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., II, 354 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9406, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-08-23_1_0_14_3_1_418_9406
(Abgerufen am 19.04.2024).